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Weitergabe privater Wohnsitzinformationen
8 de Fevereiro de 2022
Das Oversight Board empfiehlt in seiner Stellungnahme, dass Meta die Ausnahme für den Gemeinschaftsstandard zu Datenschutzverstößen aufhebt, der die Weitergabe privater Wohnsitzinformationen erlaubt, wenn diese als „öffentlich zugänglich“ gelten.
Heute hat das Oversight Board seine erste beratende Stellungnahme zu den Richtlinien veröffentlicht. Im Rahmen der beratenden Stellungnahme zu den Richtlinien überprüft das Board die Meta-Richtlinien zu einem bestimmten Thema und formuliert Empfehlungen, wie diese angepasst werden sollten.
Die vollständige Version der beratenden Stellungnahme des Oversight Boards bezüglich der Weitergabe von privaten Wohnsitzinformationen ist hier verfügbar.
Im Folgenden ist auch eine Zusammenfassung der Stellungnahme zu finden.
Das Oversight Board empfiehlt in seiner Stellungnahme, dass Meta die Ausnahme für den Gemeinschaftsstandard zu Datenschutzverstößen aufhebt, der die Weitergabe privater Wohnsitzinformationen erlaubt, wenn diese als „öffentlich zugänglich“ gelten. Dadurch könnte Meta die privaten Wohnsitzinformationen der Menschen besser schützen.
Neben anderen Empfehlungen schlägt das Oversight Board Folgendes vor: Meta sollte einen Kommunikationskanal für Opfer von „Doxing“ (öffentliche Weitergabe persönlicher Angaben wie Wohnanschrift oder Telefonnummer) schaffen, den Nutzern mehr Kontrolle über die Art und Weise geben, wie sie der Weitergabe ihrer privaten Wohnsitzinformationen zustimmen, und Daten zur Verfügung stellen, die zeigen, wie viele Inhalte nach Anfragen von Behörden zum Schutz der Privatsphäre entfernt wurden.
Details zum Antrag von Meta
Letztes Jahr ersuchte Meta das Gremium um eine beratende Stellungnahme zur Weitergabe von privaten Wohnsitzinformationen und Bildern sowie zu den Kontexten, in denen diese Informationen auf Facebook und Instagram veröffentlicht werden dürfen. Nach Ansicht von Meta kann das eine schwierige Frage sein, da Wohnadressen für Journalismus und zivilgesellschaftliches Engagement relevant sein können, aber „die Offenlegung dieser Informationen ohne Zustimmung ein Risiko für die Sicherheit der Bewohner darstellen und die Privatsphäre einer Person verletzen kann“.
In seiner Anfrage wies Meta auf mehrere potenzielle Schäden hin, die mit der Freigabe persönlicher Daten, einschließlich Wohnadressen und Bildern, verbunden sind. Dazu gehört auch das „Doxing“ (die Veröffentlichung von Dokumenten, abgekürzt „dox“), bei dem Informationen online veröffentlicht werden, anhand welcher jemand persönlich identifizierbar ist. Meta wies darauf hin, dass Doxing negative Folgen in der realen Welt haben kann, beispielsweise in Form von Belästigung oder Stalking.
Wichtige Erkenntnisse
Nach dem Facebook-Gemeinschaftsstandard zu Datenschutzverletzungen sollten Nutzer keine „persönlich identifizierbaren Informationen über sich selbst oder andere weitergeben“, einschließlich Adressen, „es sei denn, sie werden zur Unterstützung wohltätiger Zwecke, für die Suche nach vermissten Personen, Tieren oder Gegenständen oder zur Kontaktaufnahme mit geschäftlichen Dienstleistern geteilt oder angefordert“.
Dazu gehören „private Informationen“ wie „Bilder, die die Außenansicht von Privatwohnungen oder -häusern zeigen“. Solche Bilder dürfen jedoch nur entfernt werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind: „Bei dem Haus handelt es sich um ein Einfamilienhaus, oder die Wohnungsnummer des Bewohners ist im Bild/Bildtext sichtbar. Die Stadt/Umgebung oder GPS-Daten (z. B. ein Pin aus Google Maps) werden identifiziert. Der Inhalt identifiziert den/die Bewohner. Der betreffende Bewohner widerspricht der Enthüllung seines privaten Wohnsitzes oder es besteht ein Zusammenhang mit der Organisation von Protesten gegen den Bewohner (dies gilt nicht für Botschaften, die auch als Wohnsitz dienen).“
In den Facebook-Richtlinien zu Datenschutzverletzungen heißt es, dass „private Informationen unter Umständen durch Berichterstattungen, Gerichtsakten, Pressemitteilungen oder andere Quellen öffentlich zugänglich werden können“. Wenn dies der Fall ist, gestattet Meta möglicherweise, dass die Informationen gepostet werden. Wenn zum Beispiel die Adresse einer Person als „öffentlich zugänglich“ gilt, sind Bilder auf Facebook und Instagram erlaubt, die diese Person mit einer Adresse identifizieren. In den internen Leitlinien von Meta, die den Prüfern von Inhalten zur Verfügung gestellt werden, heißt es, dass Informationen, die „von mindestens fünf Nachrichtenagenturen veröffentlicht wurden“, nicht mehr als private Informationen im Sinne der Facebook-Richtlinie für Datenschutzverletzungen gelten.
Das Oversight Board ist sich darüber im Klaren, dass die Weitergabe privater Wohnadressen und Bilder eine potenziell schwerwiegende Verletzung des Rechts auf Privatsphäre darstellt, und zwar sowohl für Menschen, die Facebook und Instagram nutzen, als auch für diejenigen, die dies nicht tun.
Wenn diese Informationen erst einmal weitergegeben wurden, sind die Schäden, die daraus entstehen können, z. B. in Form von Doxing, nur schwer zu beheben. Unverhältnismäßig stark betroffen von Schäden durch Doxing sind Gruppen wie Frauen, Kinder und Personen der LGBTQIA+-Community. Schäden können dabei emotionale Belastungen oder der Verlust des Arbeitsplatzes sein, sie können sogar körperliche Schäden oder den Tod einschließen.
Da das Schadenspotenzial besonders kontextspezifisch ist, ist es schwierig, objektive und allgemeingültige Indikatoren zu entwickeln, die es den Prüfern von Inhalten ermöglichen, zwischen dem Teilen von Inhalten, die schädlich sind, und solchen, die es nicht sind, zu unterscheiden. Aus diesem Grund ist das Oversight Board der Ansicht, dass die Richtlinie für Datenschutzverletzungen die Privatsphäre stärker schützen sollte.
Internationale Menschenrechtsstandards erlauben notwendige und verhältnismäßige Einschränkungen der Meinungsäußerung, um das Recht der Menschen auf Privatsphäre zu schützen. Daher befürwortet das Oversight Board eine Einschränkung der Ausnahmen bei Datenschutzverletzungen, um Meta dabei zu unterstützen, die privaten Wohnsitzinformationen von Menschen auf und außerhalb seiner Plattformen besser zu schützen.
Im Austausch mit dem Gremium betonte Meta, dass es ein „ständiges Anliegen“ sei, „sicherzustellen, dass die Definition von ‚öffentlich zugänglich‘ keine Inhalte von der Entfernung ausnimmt, die ein Risiko für Schäden abseits des Internets darstellen“. Öffentliche verfügbare Daten und andere Quellen von Informationen, die als „öffentlich zugänglich“ betrachtet werden könnten, erfordern immer noch Ressourcen und Aufwand, um von der Öffentlichkeit eingesehen zu werden. In den sozialen Medien können solche Informationen jedoch schneller und in viel größerem Umfang geteilt und abgerufen werden, was das Risiko eines Schadens deutlich erhöht. Daher schlägt das Oversight Board vor, die Ausnahme „öffentlich zugänglich“ für die Weitergabe von privaten Wohnadressen und Bildern, die bestimmte Kriterien erfüllen, zu streichen.
Die Empfehlungen des Oversight Boards
In seiner Stellungnahme formuliert das Gremium 17 Empfehlungen zu den Themen Content-Richtlinie, Durchsetzung und Transparenz.
In Bezug auf die Content-Richtlinie sollte Meta:
1. Die Ausnahmeregelung abschaffen, die die Weitergabe privater Wohnsitzinformationen erlaubt, wenn diese als „öffentlich zugänglich“ gelten. Das bedeutet, dass Meta die Veröffentlichung von Inhalten auf Facebook und Instagram nicht mehr zulassen würde, wenn diese „von mindestens fünf Nachrichtenagenturen veröffentlicht wurden“ oder wenn sie Wohnadressen oder Bilder aus Finanzunterlagen oder Jahresabschlüssen einer Organisation, Gerichtsakten, Berufs- und Geschäftslizenzen, Verzeichnissen für Sexualstraftäter oder Pressemitteilungen von Regierungsbehörden oder einer Strafverfolgungsbehörde enthalten.
2. Sicherstellen, dass die Ausnahmeregelung aufgrund des Nachrichtenwerts konsequent angewandt wird. Wie in der Empfehlung 3 des Oversight Boards im Fall der Kolumbien-Proteste (2021-010-FB-UA) vorgeschlagen, sollte Meta klare Kriterien für Inhaltsprüfer festlegen und veröffentlichen, um im Rahmen einer Eskalation eine zusätzliche Prüfung von Inhalten von öffentlichem Interesse zu veranlassen, die zwar möglicherweise gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen, für die jedoch die Ausnahmeregelung aufgrund des Nachrichtenwerts gelten könnte. In Anbetracht der Diskussion in mehreren Fällen möchte das Gremium die Anwendung der Ausnahmeregelung aufgrund des Nachrichtenwerts in einer zukünftigen Stellungnahme untersuchen.
3. Die Weitergabe von „Bildern [erlauben], die die Außenansicht von Privatwohnungen und -häusern zeigen“, wenn die abgebildete Immobilie im Mittelpunkt der Nachricht steht, auch wenn die folgenden Bedingungen des Gemeinschaftsstandards für Datenschutzverletzungen erfüllt sind („Bei dem Haus handelt es sich um ein Einfamilienhaus, oder die Wohnungsnummer des Bewohners ist im Bild/Bildtext sichtbar. Die Stadt/Umgebung oder GPS-Daten (z. B. ein Pin aus Google Maps) werden identifiziert. Der Inhalt identifiziert den/die Bewohner. Der betreffende Bewohner widerspricht der Enthüllung seines privaten Wohnsitzes.“). Meta sollte jedoch nicht erlauben, dass Bilder eines privaten Wohnsitzes geteilt werden, wenn ein „Zusammenhang mit der Organisation von Protesten gegen den Bewohner besteht“.
4. Die Organisation von Protesten an öffentlichen, offiziellen Wohnsitzen erlauben. Meta sollte die Veröffentlichung von Adressen und Bildern offizieller Wohnsitze von hochrangigen Regierungsvertretern wie Staatsoberhäuptern, Leitern von bundesstaatlichen oder lokalen Verwaltungen, Botschaftern und Konsuln erlauben. Von hochrangigen Regierungsvertretern wird im Allgemeinen erwartet, dass sie ein geringeres Maß an Privatsphäre tolerieren, insbesondere an ihrem Arbeitsplatz, und dass sie einen erhöhten Schutz durch Sicherheitspersonal genießen. In dieser Empfehlung wird vorgeschlagen, die Organisation von Protesten an öffentlichen Amtssitzen zuzulassen, nicht aber an den privaten Wohnsitzen von Regierungsbeamten.
5. Die Weitergabe privater Wohnadressen erlauben, wenn sie von dem betroffenen Nutzer selbst gepostet werden oder wenn der Nutzer der Veröffentlichung zustimmt. In der Standardeinstellung sollte davon ausgegangen werden, dass die Nutzer eine solche Zustimmung nicht erteilt haben.
6. Sicherstellen, dass die Nutzer über eine schnelle und effektive Möglichkeit verfügen, um die Löschung privater Informationen, die von anderen veröffentlicht wurden, zu verlangen.
7. In den Facebook-Richtlinien zu Datenschutzverstößen deutlicher erläutern, wann die Angabe des Ortes, in dem sich ein Wohnsitz befindet, ausreicht, um den Inhalt zu entfernen (z. B. durch einen ausdrücklichen Verweis auf einen Grenzwert bei der Einwohnerzahl, ab dem das Teilen des Ortsnamens selbst als Bestandteil des Inhalts nicht mehr als Verletzung angesehen wird).
8. In den Facebook-Richtlinien zu Datenschutzverstößen die Kriterien erläutern, nach denen beurteilt wird, ob ein Bewohner in den Inhalten hinreichend identifiziert wird. Meta sollte klarstellen, ob der vollständige Name oder ein Teil des Namens der Person zusammen mit ihren Wohninformationen offengelegt werden muss oder ob ihr Foto und/oder eine allgemeinere Beschreibung für Rückschlüsse ausreicht.
9. Den Nutzern erläutern, dass Meta, mit einigen spezifischen Ausnahmen, die Facebook-Gemeinschaftsstandards auf Instagram durchsetzt; und einen Link zu den Facebook-Gemeinschaftsstandards zu Datenschutzverstößen in die Formulierungen der Instagram-Gemeinschaftsrichtlinien aufnehmen.
In Bezug auf die Durchsetzung sollte Meta:
10. Nutzern, die Inhalte melden, die möglicherweise gegen die Richtlinie für Datenschutzverletzungen verstoßen, erlauben, zusätzliche Angaben zu ihrer Beschwerde zu machen.
11. Einen speziellen Kommunikationskanal für Opfer von Doxing schaffen, der sowohl für Personen zur Verfügung steht, die die Plattformen nutzen, als auch für diejenigen, die sie nicht nutzen. Dieser Kommunikationskanal sollte leicht zugänglich sein, dem Opfer die Möglichkeit geben, seine Situation und die Risiken detailliert zu erläutern, die der Inhalt für ihn/sie mit sich bringt, und das Unternehmen sollte schnell handeln. Meta sollte vor allem dann handeln, wenn die betroffene Person angibt, dass sie einer Gruppe angehört, die in der Region, in der sich der private Wohnsitz befindet, einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt ist.
12. Verstöße gegen die Datenschutzrichtlinien als „schwerwiegend“ betrachten, wenn die Weitergabe von Informationen über den privaten Wohnsitz eindeutig mit einer böswilligen Handlung zusammenhängt, die ein Risiko von Gewalt oder Belästigung darstellt. Dies führt zur vorübergehenden Sperrung des Kontos.
13. Den Nutzern die Möglichkeit geben, private Informationen in ihren Inhalten zu entfernen oder zu bearbeiten, wenn diese wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie zu Datenschutzverletzungen entfernt werden. Wenn der Nutzer die privaten Wohnsitzinformationen innerhalb einer bestimmten Frist aus dem Inhalt entfernt oder bearbeitet, wird die vorübergehende Sperrung des Inhalts aufgehoben.
14. Nutzern die Möglichkeit geben, beim Einspruch gegenüber Meta anzugeben, dass ihr Inhalt unter eine der Ausnahmeregelungen der Richtlinie für Datenschutzverletzungen fällt.
In Bezug auf die Transparenz sollte Meta:
15. Quantitative Daten über die Durchsetzung der Datenschutzrichtlinien im Bericht des Unternehmens über die Durchsetzung der Gemeinschaftsstandards veröffentlichen.
16. Die Daten in seinem Bericht über die Einschränkung von Inhalten auf der Grundlage des vor Ort geltenden Rechts aufschlüsseln, um die Menge an Inhalten aufzuzeigen, die aufgrund von behördlichen Aufforderungen zum Schutz der Privatsphäre entfernt wurden, auch wenn sie aufgrund der Richtlinie für Datenschutzverletzungen und nicht aufgrund lokaler Datenschutzgesetze entfernt wurden.
17. Den Nutzern genauere Informationen über die spezifische Richtlinie in den Gemeinschaftsstandards für Datenschutzverstöße geben, gegen die ihre Inhalte verstoßen haben. Meta sollte dies in allen Arbeitssprachen seiner Plattformen umsetzen.
Weitere Informationen:
In den Anhängen unten sind Links zu den folgenden Dokumenten verfügbar:
- Das ursprüngliche Ersuchen von Meta um eine beratende Stellungnahme.
- Eine von Meta erhaltene Aktualisierung der Richtlinie.
- Ein Anhang mit den öffentlichen Kommentaren, die zu diesem Gutachten eingegangen sind.
- Die vollständige Version der Stellungnahme des Oversight Boards.
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