पलट जाना
Premierminister von Kambodscha
29 जून 2023
Das Oversight Board hat Metas Entscheidung aufgehoben, ein Video auf Facebook zu belassen, in dem Hun Sen, der Premierminister von Kambodscha, seinen politischen Gegnern Gewalt androht.
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Zusammenfassung des Falls
Das Oversight Board hat Metas Entscheidung aufgehoben, ein Video auf Facebook zu belassen, in dem Hun Sen, der Premierminister von Kambodscha, seinen politischen Gegnern Gewalt androht. Angesichts der Schwere des Verstoßes, Hun Sens wiederholten Menschenrechtsverletzungen und Einschüchterung politischer Gegner sowie seiner strategischen Nutzung sozialer Medien, um diese Drohungen stärker zu verbreiten, fordert das Board Meta auf, Hun Sens Facebook-Seite und Instagram-Konto sofort für sechs Monate zu sperren.
Über den Fall
Am 9. Januar 2023 wurde über die offizielle Facebook-Seite des Premierministers von Kambodscha ein Live-Video gestreamt.
Das Video zeigt eine Rede mit einer Länge von einer Stunde und 41 Minuten, die Hun Sen auf Khmer hält, der Amtssprache von Kambodscha. In der Rede spricht er Anschuldigungen an, laut denen seine regierende Kambodschanische Volkspartei (eng. Cambodia People’s Party, CPP) bei den Kommunalwahlen 2022 Wahlbetrug begangen hat. Er fordert seine politischen Gegner*innen auf, die diese Anschuldigungen geäußert haben, sich zwischen dem „legal system“ (Justizsystem) und „a bat“ (einem Schlagstock) zu entscheiden. Falls sie nicht das Justizsystem wählen, drohte er, er „will gather CPP people to protest and beat you up“ (werde CPP-Leute versammeln, die protestieren und euch verprügeln). Er erwähnt außerdem „sending gangsters to [your] house“ (Gangster zu eurem Haus schicken) und sagt, er könnte „arrest a traitor with sufficient evidence at midnight“ (um Mitternacht einen Verräter mit genügend Beweisen verhaften). Später während der Rede sagt er jedoch: „we don’t incite people and encourage people to use force“ (wir wiegeln keine Menschen auf und regen sie nicht an, Gewalt anzuwenden). Nach der Live-Übertragung wurde das Video automatisch auf Hun Sens Facebook-Seite hochgeladen, wo es etwa 600.000 Mal angesehen wurde.
Vom 9. Januar bis zum 26. Januar 2023 meldeten drei Nutzer*innen das Video fünfmal als Verstoß gegen Metas Gemeinschaftsstandard zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt. Diese Richtlinie verbietet „Drohungen, die zum Tod [...] führen können“ (schwere Gewalt) und „Drohungen, die zu schweren Verletzungen (mittelschwere Gewalt) führen“, einschließlich „Absichtserklärungen, Gewalt zu verüben“. Nach einem Einspruch durch die Nutzer*innen, die den Inhalt gemeldet hatten, wurde er von zwei Mitarbeiter*innen geprüft, die entschieden, dass er nicht gegen Metas Richtlinien verstieß. Gleichzeitig wurde der Inhalt für eine zusätzliche Überprüfung an interne Expert*innen für die Richtlinie und das Thema eskaliert. Diese Expert*innen entschieden, dass der Inhalt gegen die Gemeinschaftsstandards gegen Gewalt und Anstiftung zu Gewalt verstieß, wandte aber die Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert an. Unter dieser Ausnahmeregelung sind anderenfalls unzulässige Inhalte erlaubt, wenn das öffentliche Interesse das Schädigungsrisiko überwiegt.
Eine*r der Nutzer*innen, die den Inhalt gemeldet hatten, legte beim Oversight Board Einspruch gegen die Entscheidung von Meta ein. Unabhängig davon verwies Meta den Fall an das Board. Dabei gab Meta an, dass es in diesem Fall um die Entscheidung gehe, wann Aussagen von politischen Führungspersonen erlaubt sein sollten, die gegen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt verstoßen. In diesem Kontext sei es schwierig, das richtige Gleichgewicht zwischen den Werten „Sicherheit“ und „Mitsprache“ zu treffen.
Wichtige Erkenntnisse
Das Board stellt fest, dass das betreffende Video eindeutige Absichtserklärungen enthält, Gewalt gegen Hun Sens politische Gegner zu verüben, und damit klar gegen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt verstößt. Die Verwendung von Begriffen wie „bat“ (Schlagstock), „sending gangsters to [your] house“ (Gangster zu eurem Haus schicken) oder „legal action“ (juristische Maßnahmen), zu denen Verhaftungen um Mitternacht zählen, stellt Anstiftung zu Gewalt und juristische Einschüchterung dar.
Das Board stellt fest, dass es falsch von Meta war, in diesem Fall die Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert anzuwenden, da die Schäden, die verursacht wurden, indem der Inhalt auf der Plattform belassen wurde, schwerer wiegen als das öffentliche Interesse am Beitrag. Angesichts Hun Sens Reichweite in sozialen Medien können seine Drohungen weiter verbreitet werden, wenn solche Äußerungen auf Facebook zugelassen werden. Außerdem bedeutet es, dass die Meta-Plattformen zu den Schäden beitragen, indem sie die Bedrohungen und Einschüchterungen verbreiten.
Das Board ist außerdem besorgt, dass wiederholte Belästigung und Einschüchterung unabhängiger Medien und Oppositionsparteien durch eine politische Führungsperson zur Bewertung des Nachrichtenwerts beitragen kann und somit dazu führt, dass unzulässige Inhalte nicht entfernt werden und keine Maßnahmen gegen das Konto verhängt werden. Ein solches Verhalten sollte nicht belohnt werden. Bei der Bewertung des Nachrichtenwerts durch Meta sollte die Pressefreiheit mehr Gewicht haben, sodass die Ausnahmeregelung nicht auf Aussagen der Regierung angewandt wird, wenn diese Regierung den Nachrichtenwert ihrer eigenen Inhalte durch die Einschränkung der Pressefreiheit erhöht hat.
Das Board fordert Meta auf, klarzustellen, dass seine Richtlinie zur Einschränkung der Konten von Personen des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich für einzelne Gewalttaten und Unruhen gilt, sondern auch in Fällen, wenn Bürger*innen kontinuierlich von ihrer Regierung mit Gewalt als Vergeltungsmaßnahme bedroht werden.
In diesem Fall fordert das Board Meta auf, Hun Sens Facebook-Seite und Instagram-Konto sofort für sechs Monate zu sperren. Diese Maßnahme ist erforderlich angesichts der Schwere des Verstoßes, Hun Sens wiederholten Menschenrechtsverletzungen und Einschüchterung politischer Gegner sowie seiner strategischen Nutzung sozialer Medien, um diese Drohungen stärker zu verbreiten.
Die Entscheidung des Oversight Boards
Das Oversight Board hebt die Entscheidung von Meta auf, den Inhalt veröffentlicht zu lassen, und verlangt, dass der Beitrag entfernt wird.
Das Board empfiehlt Meta folgende Maßnahmen:
- Entsprechend Metas Richtlinie zu Einschränkungen für Konten von Personen des öffentlichen Lebens bei Unruhen die offizielle Facebook-Seite und das offizielle Instagram-Konto des kambodschanischen Premierministers Hun Sen sofort für einen Zeitraum von sechs Monaten sperren. Das Board betrachtet diese Empfehlung als umgesetzt, wenn Meta die Konten sperrt und dies öffentlich bekanntgibt.
- Klarstellen, dass die Richtlinie zur Einschränkung der Konten von Personen des öffentlichen Lebens auch in Fällen gilt, wenn Bürger*innen kontinuierlich von ihrer Regierung mit Gewalt als Vergeltungsmaßnahme bedroht werden. Die Richtlinie sollte klar aussagen, dass sie nicht nur für isolierte Gewalttaten oder Unruhen gilt, sondern auch, wenn politische Äußerungen im Voraus unterdrückt werden oder von der Regierung mit Gewalt oder Gewaltandrohungen geahndet werden.
- Seine Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert aktualisieren, sodass sie ausdrücklich nicht für Inhalte gilt, die Menschen direkt zu Gewalt anstiften, vorbehaltlich bestehender Ausnahmen.
- Seine Systeme zur Priorisierung von Überprüfungen aktualisieren, sodass Inhalte von Staatsoberhäuptern und hochrangigen Regierungsmitgliedern, die potenziell gegen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt verstoßen, einheitlich für die sofortige Überprüfung durch eine*n Mitarbeiter*in priorisiert werden.
- Produkt- und/oder Betriebsrichtlinien ändern, sodass Langvideos detaillierter überprüft werden können (z. B. durch Verwendung von Algorithmen, um vorherzusagen, an welchem Zeitstempel der Verstoß stattfindet, angemessene Zeitfenster für die Überprüfung gemäß der Länge des Videos, Abspielen von Videos in 1,5-facher oder 2-facher Geschwindigkeit usw.)
- Sämtliche Maßnahmen und eine Begründung für seine Entscheidung im Fall des Premierministers Hun Sen öffentlich bekanntgeben; dies ist bei allen Maßnahmen auf Kontoebene gegen Staatsoberhäupter und hochrangige Regierungsmitglieder zu tun.
* Fallzusammenfassungen bieten einen Überblick über den Fall und haben keinen Präzedenzwert.
Ausführliche Fallentscheidung
1. Zusammenfassung der Entscheidung
Das Oversight Board hebt Metas Entscheidung auf, unter der Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert ein Video auf Facebook zu belassen, in dem Hun Sen, der Premierminister von Kambodscha, seinen politischen Gegnern Gewalt androht. Meta leitete diesen Fall an das Board weiter, weil er schwierige Fragen über zwei Ziele aufwirft, die gegeneinander abgewogen werden müssen: einerseits muss Meta ermöglichen, dass Menschen von ihren Regierungsmitgliedern hören, doch andererseits dürfen diese Regierungsmitglieder die Plattform nicht verwenden, um ihren Gegnern Gewalt anzudrohen oder sie einzuschüchtern, um sie von politischem Engagement abzuhalten.
Das Board ist der Ansicht, dass Hun Sens Äußerungen gegen den Gemeinschaftsstandard zur Verhinderung von Gewalt und Anstiftung zu Gewalt verstoßen haben. Das Board stellt außerdem fest, dass Metas Entscheidung falsch war, dass der Inhalt genügend Nachrichtenwert hatte, um trotz des Verstoßes auf der Plattform zu verbleiben. Das Board stellt abschließend fest, dass der Inhalt von der Plattform entfernt werden muss. Weiterhin fordert das Board Meta auf, Hun Sens offizielle Facebook-Seite und sein offizielles Instagram-Konto sofort für sechs Monate zu sperren. Diese Maßnahme ist erforderlich angesichts der Schwere des Verstoßes, den politischen Umständen in Kambodscha, den wiederholten Menschenrechtsverletzungen durch die Regierung, Hun Sens wiederholter Anstiftung zu Gewalt gegen seine politischen Gegner sowie seiner strategischen Nutzung sozialer Medien, um diese Drohungen stärker zu verbreiten.
2. Beschreibung des Falls und Hintergrundinformationen
Am 9. Januar 2023 wurde auf der offiziellen Facebook-Seite von Hun Sen, dem Premierminister von Kambodscha, ein Live-Video gestreamt. Das Video zeigte eine Rede auf Khmer, der Amtssprache Kambodschas, mit einer Länge von einer Stunde und 41 Minuten, die Hun Sen während der Eröffnungszeremonie eines nationalen Straßenbauprojekts in Kampong Cham hielt. In der Rede spricht er Anschuldigungen an, laut denen seine regierende Kambodschanische Volkspartei (eng. Cambodia People’s Party, CPP) bei den Kommunalwahlen 2022 Wahlbetrug begangen hat. Er fordert seine politischen Gegner*innen auf, die diese Anschuldigungen geäußert haben, sich zwischen dem „legal system“ (Justizsystem) und „a bat“ (einem Schlagstock) zu entscheiden. Falls sie nicht das Justizsystem wählen, droht er, er „will gather CPP people to protest and beat you up“ (werde CPP-Leute versammeln, die protestieren und euch verprügeln). Er fügt hinzu: “if you say that’s freedom of expression, I will also express my freedom by sending people to your place and home” (Wenn ihr das als freie Meinungsäußerung bezeichnet, dann nutze ich meine Freiheit, indem ich Leute zu euch nach Hause schicke) und erwähnt, “gangsters to [your] house” (Gangster zu eurem Haus) zu schicken. Er nennt Einzelpersonen, warnt sie, dass sie „need to behave“ (sich benehmen müssen), und sagt, er könnte „arrest a traitor with sufficient evidence at midnight“ (um Mitternacht einen Verräter mit genügend Beweisen verhaften). Etwa 22 Minuten später während der Rede sagt er jedoch: „we don’t incite people and encourage people to use force“ (Wir wiegeln keine Menschen auf und regen sie nicht an, Gewalt anzuwenden). Nach der Live-Übertragung wurde das Video automatisch auf Hun Sens Facebook-Seite hochgeladen, die etwa 14 Millionen Follower hat, wo es etwa 600.000 Mal angesehen wurde. Fast 3.000 weitere Personen haben das Video fast 4.000 Mal geteilt.
Vom 9. Januar bis zum 26. Januar 2023 meldeten drei Nutzer*innen das Video fünfmal als Verstoß gegen Metas Gemeinschaftsstandard zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt. Diese Richtlinie verbietet „Drohungen, die zum Tod [...] führen können“ (schwere Gewalt) und „Drohungen, die zu schweren Verletzungen (mittelschwere Gewalt) führen“, einschließlich „Absichtserklärungen, Gewalt zu verüben“. Meta priorisiert allgemein Inhalte für die Überprüfung durch Mitarbeiter*innen je nach Schwere, Viralität und Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes gegen die Content-Richtlinien. In diesem Fall priorisierten die automatisierten Systeme den Inhalt nicht und schlossen die Nutzer*innenmeldungen ohne eine Überprüfung durch Mitarbeiter*innen. Nach einem Einspruch durch die Nutzer*innen, die den Inhalt gemeldet hatten, entschieden zwei Mitarbeiter*innen, dass er nicht gegen Metas Richtlinien verstieß. Gleichzeitig wurde der Inhalt für eine zusätzliche Überprüfung an interne Expert*innen für die Richtlinie und das Thema eskaliert. Am 18. Januar 2023 entschieden diese Expert*innen, dass das Video gegen den Gemeinschaftsstandard zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt verstieß, aber wandten die Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert an, sodass der Inhalt auf der Plattform bestehen blieb. Unter der Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert sind anderenfalls unzulässige Inhalte auf Meta-Plattformen erlaubt, wenn das öffentliche Interesse das Schädigungsrisiko überwiegt. Eine*r der Nutzer*innen, die den Inhalt gemeldet hatten, legte beim Oversight Board Einspruch gegen die Entscheidung von Meta ein. Unabhängig davon verwies Meta den Fall an das Board.
Die politischen und gesellschaftlichen Umstände in Kambodscha sind besonders relevant für die Bewertung dieses Falls. Der 70-jährige Hun Sen ist ein ehemaliger Kommandant der Roten Khmer und seit 1985 Premierminister von Kambodscha. Er kandidiert bei den Parlamentswahlen am 23. Juli 2023 zur Wiederwahl. Es gibt jedoch Gerüchte, dass er nach der Wahl das Amt seinem Sohn überlassen könnte. Seit langer Zeit sind Kritiker*innen seiner Regierung politischer Gewalt ausgesetzt; von 2017 bis 2022 wurden über 30 Aktivist*innen der Opposition angegriffen. Viele Oppositionsmitglieder und politische Aktivist*innen wurden unter äußerst fragwürdigen Umständen getötet. Ein Beispiel dafür ist die Ermordung des prominenten politischen Berichterstatters Kem Lay 2016.
2015 warnte Hun Sen vor Angriffen gegen die Oppositionspartei, die Nationale Rettungspartei Kambodschas (eng. Cambodia National Rescue Party, CNRP), falls jemand gegen seinen diplomatischen Besuch in Frankreich protestierte. Kurz darauf brachen Proteste aus. Zwei Parlamentsmitglieder, die der Opposition angehören, wurden von einem Mob verprügelt und mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Im November 2021 drückte das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte Besorgnis über die Tötung einer der CNRP nahestehenden Person aus, die mehrere Monate zuvor Drohungen erhalten hatte. Der tödliche Angriff fand einige Wochen statt, nachdem Hun Sen angedroht hatte, er würde „do what it takes to crack down [on] protests during Cambodia’s ASEAN chairmanship“ (alles Nötige tun, um gegen Proteste während Kambodschas ASEAN-Vorsitz vorzugehen). Ein unabhängiger Medienkanal in Kambodscha meldete, dass von 2017 bis 2022 über 30 Aktivist*innen der Opposition „gewaltsam angegriffen“ worden waren, meist von „unbekannten Angreifern auf öffentlichen Straßen“. In einem öffentlichen Kommentar (PC-11044) warnte das Dangerous Speech Project, dass Hun Sens aufrührerische Äußerungen die Bereitschaft seines Publikums steigerten, Gewalt gegen seine Gegner*innen zu verüben und zu billigen. Diese Warnung hat sich jüngst bestätigt, als Human Rights Watch mehrere Gewalttaten gegen Oppositionsmitglieder direkt mit der am 9. Januar gehaltenen Rede in Verbindung brachte, die diesem Fall zugrunde liegt. Das Board bedankt sich bei Stakeholdern und Verfasser*innen öffentlicher Kommentare, die die Menge und Schwere der Menschenrechtsverstöße hervorgehoben haben, die von der Regierung Kambodschas verübt oder geduldet werden.
Unabhängige Expert*innen, die das Board befragt hat, melden, dass Hun Sen in den letzten 12 Monaten seine politischen Gegner*innen mehrfach über Facebook und Instagram unterschwellig bedroht hat. Kürzlich hat er einen Beitrag veröffentlicht, in dem er anscheinend Kambodschaner*innen bedroht, die im Ausland leben. Darin warnt er sie, sie sollten nicht „oppose the election“ (sich der Wahl widersetzen). Im Mai 2017, kurz vor den Kommunalwahlen, sagte Hun Sen in einer auf Facebook gestreamten Rede, er sei „willing to eliminate 100 or 200 people“ (bereit, 100 oder 200 Menschen zu eliminieren), falls es nötig sei, um den Frieden im Land zu sichern. Außerdem drohte er einen Bürgerkrieg an, falls er sein Amt verlieren sollte – eine Drohung, die er in seiner Amtszeit als Premierminister viele Male geäußert hat. Kurz danach warnte er in einer weiteren Rede, dass Kritiker*innen und politische Gegner*innen „prepare their coffins“ (ihre Särge vorbereiten) sollten, falls sie ihn weiterhin beschuldigen, er hätte einen Bürgerkrieg angedroht, falls er die Wahl verliert. Das Board konnte nicht bestätigen, ob er diese Rede auf den Meta-Plattformen gepostet hatte. Hun Sen hat auch gesagt, er bedauere, dass er Oppositionsführer*innen nicht getötet hatte, die nach den nationalen Wahlen 2013 Proteste organisiert und seinen Rücktritt gefordert hatten. Nachdem das Board diesen Fall ausgewählt hatte, drohte Hun Sen in einer Rede, die er auf Facebook streamte, den Oppositionsführer Sam Rainsy mit einem Raketenwerfer zu töten.
Hun Sen gewann zuletzt 2018 eine Wahl, als die CPP alle 125 Sitze der Nationalversammlung erhielt. Vor diesen Wahlen hatte der oberste Gerichtshof Kambodschas die Oppositionspartei CNRP aufgelöst und 118 hochrangige Mitglieder dieser Partei mit einem fünfjährigen Politikverbot belegt. Auf die Politikverbote und die damit verbundenen gerichtlichen Schritte folgten schnell Drohungen und öffentliche Verordnungen von Hun Sen selbst. In einem 2017 veröffentlichten Bericht merkte der UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage in Kambodscha an, dass gegen mehrere Oppositionsführer*innen strafrechtliche Prozesse eingeleitet worden waren, darunter zwei Senator*innen, die aufgrund von Facebook-Beiträgen verurteilt worden waren.
Im Vorfeld der Wahl 2023 hat Hun Sens Regierung den Druck auf Mitglieder der Oppositionspartei, die unabhängige Presse und Bürgerrechtsgruppen verstärkt und nutzt politisch motivierte Strafverfolgung sowie andere Methoden zur Einschüchterung. In einem öffentlichen Kommentar (PC-11038) hat die Internationale Juristenkommission (ICJ) angemerkt, dass Hun Sen und die kambodschanischen Behörden „systematisch Menschenrechte und grundlegende Freiheiten“ einschränkt. Dazu werden Maßnahmen wie Massenprozesse gegen Führungspersonen der Oppositionspartei auf Basis falscher Anschuldigungen eingesetzt; diese Personen werden oft in absentia verurteilt. Die ICJ hat außerdem mit tiefer Besorgnis festgestellt, dass „Gesetze, die nicht im Einklang mit Menschenrechtsgesetzen und -standards stehen, als politische Waffen eingesetzt werden“. Der UN-Sonderberichterstatter merkte in seinem 2022 veröffentlichten Bericht an, die Unabhängigkeit und Transparenz der Judikative sei „ein bereits lange bestehendes Problem“. Es gebe aber „eine neue Wendung ... da einige Mitarbeiter*innen der Justizbehörden eng mit der Regierungspartei verbunden sind“. Abseits der Judikative erwähnte dieser Bericht außerdem unverhältnismäßige Einflussnahme auf die Medien und das Wahlsystem. In Bezug auf die Kommunalwahlen im Juni 2022 äußerte der Sonderberichterstatter Bedenken, dass Mitglieder des nationalen Wahlkomitees von Kambodscha (eng. National Election Committee, NEC) möglicherweise „zu enge Verbindungen mit der Regierungspartei“ hatten und dokumentierte, dass vor der Wahl „eine große Anzahl von Kandidat*innen, insbesondere Mitglieder der Candlelight Party“ (der wichtigsten Oppositionspartei) unter fragwürdigen Umständen aus den Wahllisten entfernt worden waren. Ende 2022 drohte Hun Sen an, vor der Wahl 2023 erneut die nationalen Gerichte zu nutzen, um die stärkste Oppositionspartei aufzulösen. Im Mai 2023 weigerte das NEC sich, die Candlelight Party zu registrieren, sodass sie nicht zu den Wahlen im Juli antreten konnte. Damit wurde der einzige nennenswerte Gegner Hun Sens ausgeschlossen. Nach dieser Entscheidung bedrohte Hun Sen in einem Facebook-Beitrag alle, die gegen diesen Ausschluss protestieren, mit „arrest and legal action“ (Verhaftung und rechtlichen Schritten). Als er später über seine Drohungen gegen Proteste sprach, sagte er: „when Hun Sen speaks, he acts“ (wenn Hun Sen spricht, handelt er auch).
Hun Sens Regierung geht außerdem gegen unabhängige Medien vor. Der UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage in Kambodscha hat gesagt, es gebe vor den Wahlen im Juli „praktisch keine freien Medien im Land“. Laut Expert*innen, die anonym bleiben wollen, hat die Kombination aus der Schließung von Medienkanälen, dem Missbrauch des Gerichtssystems gegen Hun Sens Gegner*innen und gezielter politischer Gewalt ein „absichtlich kultiviertes Klima der Angst“ erzeugt. Die Cambodian Journalists Alliance Association hat im Jahr 2022 35 Belästigungsfälle gegen Journalist*innen verzeichnet. Laut öffentlichen Kommentaren und Expert*innen hat dieses Klima einen Abschreckungseffekt auf die Presse. Medienkanäle zögern, über sensible Themen oder kontroverse Reden von Hun Sen zu berichten, weil sie Vergeltungsmaßnahmen der Regierung fürchten. Diese Medienkanäle werden auch durch Einschüchterung dazu bewegt, Regierungspropaganda ohne kritische Kommentare zu verbreiten.
Nach einem knappen Sieg bei den Parlamentswahlen 2013 erkannte Hun Sens Regierung den Einfluss sozialer Medien und verstärkte die Maßnahmen, die Freedom House später als „digitalen Autoritarismus“ bezeichnete – Nutzung und Überwachung sozialer Medien durch die Regierung, um politische Gegner*innen zu unterdrücken und zu bedrohen. Soziale Medien und insbesondere Facebook können als wichtige Plattform für politische Diskussionen und Nachrichten dienen. Unabhängige Expert*innen, die das Board befragt hat, berichten jedoch, es gebe „extrem wenige Khmer-sprachige Inhalte auf Facebook, die nicht die Regierung unterstützen“. Einschüchterung und Androhungen von Gewalt und Verhaftungen bei Kritik gegen Hun Sen und die Regierung sind auf Online-Plattformen heute alltäglich. Außerdem hat die Regierung Pläne angekündigt, die technische Infrastruktur des Internets in Kambodscha mithilfe eines „nationalen Internet-Gateways“ zu kontrollieren. Laut kambodschanischen Bürgerrechtsgruppen würde dieses System sämtlichen Internetverkehr über Regierungsserver leiten, was es der Regierung erleichtern würde, soziale Medien und das Internet abzuschalten, Internetanbieter zu zwingen, Inhalte zu blockieren oder einzuschränken, Online-Aktivitäten von Bürger*innen zu überwachen und Dienstbetreiber zu zwingen, Daten massenhaft zu erfassen und zu speichern. Im Februar 2022 gab das Post- und Telekommunikationsministerium bekannt, dass die Implementierung des nationalen Internet-Gateways wegen der COVID-19-Pandemie verschoben werde. Es gibt jedoch keine Anzeichen für eine permanente Einstellung des Projekts.
2020 veröffentlichte Meta seine Zusammenfassung und Antwort auf eine menschenrechtliche Folgenabschätzung zu seinen Aktivitäten in Kambodscha, die es bei Business for Social Responsibility (BSR) in Auftrag gegeben hatte. BSR stellte fest, Facebook sei „unabdingbar für die Informationsfreiheit und freie Meinungsäußerung im Land, da UKW-Radiosender abgeschaltet worden sind und sich fast alle Print-, Radio- und TV-Medien unter Kontrolle der Regierung befinden“. Während das Board diesen Fall prüfte, erhielt es von BSR Zugriff auf den vollständigen Bericht. Meta stuft den Bericht jedoch weiterhin als vertraulich ein. Auf Fragen des Boards hin sagte Meta, es habe keine vollständige Bewertung von Hun Sens Seiten und Konten durchgeführt. Allerdings sei von der fraglichen Seite im Dezember 2022 ein Inhalt wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt entfernt worden.
Meta leitete den Fall an das Board weiter und gab an, dass es um die Entscheidung gehe, wann Aussagen von politischen Führungspersonen erlaubt sein sollten, die gegen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt verstoßen. In diesem Kontext sei es schwierig, das richtige Gleichgewicht zwischen den Werten „Sicherheit“ und „Mitsprache“ des Unternehmens zu treffen. Meta hat das Board um Rat zur Bewertung solcher Inhalte gebeten, insbesondere im Kontext eines autoritären Regimes, von dem eine Gefahr für den freien Zugriff auf Informationen ausgeht.
3. Befugnis und Wirkungsbereich des Oversight Boards
Das Board hat die Befugnis, Entscheidungen zu überprüfen, die Meta zur Überprüfung vorlegt (Satzung Artikel 2, Abschnitt 1; Artikel 2 der Geschäftsordnung, Abschnitt 2.1.1). Das Board ist außerdem befugt, die Entscheidung von Meta zu überprüfen, nachdem eine Person dagegen Einspruch erhoben hatte, dass von ihr gemeldete Inhalte veröffentlicht gelassen wurden (Artikel 2 der Satzung, Abschnitt 1; Artikel 3 der Geschäftsordnung, Abschnitt 1). Das Gremium kann die Entscheidung von Meta bestätigen oder aufheben (Artikel 3 der Satzung, Abschnitt 5), und seine Entscheidung ist für das Unternehmen verbindlich (Artikel 4 der Satzung). Meta muss außerdem die Umsetzbarkeit seiner Entscheidung in Bezug auf identische Inhalte mit parallelem Kontext auswerten (Artikel 4 der Satzung). Die Entscheidungen des Oversight Boards können unverbindliche Empfehlungen umfassen, auf die Meta antworten muss (Artikel 3 der Satzung, Abschnitt 4; Artikel 4). Wo Meta sich verpflichtet, auf Grundlage von Empfehlungen zu handeln, überwacht das Oversight Board die Umsetzung.
4. Quellen der Befugnis und Leitfäden
Das Oversight Board hat bei seiner Analyse dieses Falls folgende Standards und Präzedenzfälle berücksichtigt:
I.Entscheidungen des Oversight Boards:
Zu den relevantesten früheren Entscheidungen des Oversight Board gehören:
- „Kommunikationsbüro Tigray“ (Fallentscheidung 2022-006-FB-MR)
- „Sperrung des ehemaligen US-Präsidenten Trump“ (Fallentscheidung 2021-001-FB-FBR)
II.Die Content-Richtlinien von Meta:
Der Grundgedanke des Facebook-Gemeinschaftsstandards zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt „zielt darauf ab, potenzielle Offline-Schäden zu verhindern, die mit Inhalten auf Facebook in Verbindung gebracht werden können“. Meta ist „sich zwar bewusst, dass Menschen ihre Verachtung oder abweichende Meinung gerne ausdrücken, indem sie auf nicht ernsthafte Weise mit Gewalt drohen oder zu Gewalt aufrufen, wir [das Unternehmen] entfernen jedoch jegliche Sprache, die zu ernsthafter Gewalt aufstachelt oder sie fördert.“ Der Standard besagt außerdem, dass Meta die entsprechenden Inhalte entfernt, Konten deaktiviert und mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet, „wenn das Unternehmen zu dem Entschluss kommt, dass ein echtes Risiko physischer Gewalt oder eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit besteht.“ Meta versucht nach eigener Aussage, „auf Sprache und Kontext zu achten, um saloppe Aussagen von Inhalten zu unterscheiden, die eine glaubhafte Bedrohung darstellen.“
Die Richtlinie verbietet ausdrücklich „Drohungen, die zum Tod (und zu anderen Formen schwerer Gewalt) führen können“ und „Drohungen, die zu schweren Verletzungen (mittelschwere Gewalt) führen“ gegenüber Privatpersonen, namentlich nicht genannten, aber spezifizierten Personen und minderjährigen Personen des öffentlichen Lebens. Dabei zählen „Absichtserklärungen, Gewalt zu verüben“, „Äußerungen, die Gewalt befürworten“ und „Aussagen, die die Absicht der Ausübung von [...] Gewalt oder ihre Androhung unter gewissen Bedingungen enthalten“. In internen Richtlinien zur Anwendung dieser Richtlinie wird außerdem erklärt, dass Inhalte, die ansonsten gegen diese Richtlinie verstoßen würden, zulässig sind, wenn sie geteilt werden, um sie zu verurteilen oder darauf aufmerksam zu machen.
Die Analyse der Inhaltsrichtlinien durch das Board gründete auf Metas Verpflichtung zu freier Meinungsäußerung, die das Unternehmen als „höchste Priorität“ beschreibt:
Ziel unserer Gemeinschaftsstandards ist es, einen Ort zu schaffen, an dem Menschen sich und ihre Meinung frei ausdrücken können. Meta möchte, dass die Nutzer offen über die Themen sprechen können, die ihnen wichtig sind. Das gilt auch dann, wenn einige Personen möglicherweise unterschiedlicher Meinung sind oder Inhalte anstößig finden.
Meta räumt die Möglichkeit ein, die „Mitsprache“ einzuschränken, um vier andere Werte zu schützen. Für diesen Fall ist der Wert „Sicherheit“ maßgeblich:
Unser Ziel ist es, Facebook zu einem sicheren Ort zu machen. Wir entfernen Inhalte, die zu einem Risiko für die physische Sicherheit von Personen beitragen könnten. Inhalte, die Nutzer bedrohen, haben das Potenzial, andere einzuschüchtern, auszugrenzen oder mundtot zu machen. Deshalb sind sie auf Facebook nicht gestattet.
In der Erklärung zu seiner Verpflichtung zu freier Meinungsäußerung gibt Meta an, dass „wir in einigen Fällen Inhalte zulassen, die andernfalls gegen unsere Standards verstoßen würden – nämlich dann, wenn diese Inhalte berichtenswert sind und ihre Veröffentlichung im öffentlichen Interesse liegt.“ Diese Regel wird als Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert bezeichnet. Sie ist allgemein auf alle Gemeinschaftsstandards anwendbar. Um zu ermitteln, ob die Ausnahmeregelung angewandt werden soll, wägt Meta das öffentliche Interesse an dem Inhalt gegen das Risiko einer Schädigung ab. Laut eigener Aussage bewertet Meta, ob der Inhalt „eine unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit darstellt oder Sichtweisen ausdrückt, die zurzeit im Rahmen politischer Prozesse diskutiert werden.“ Bei den Bewertungen des öffentlichen Interesses und des Risikos einer Schädigung werden landesspezifische Umstände berücksichtigt, z. B. ob gerade eine Wahl oder ein Konflikt ausgetragen wird und ob es Pressefreiheit gibt. Meta erklärt, dass nicht allein aufgrund der Identität des*der Redner*in (z. B. der Position als Politiker*in) davon ausgegangen wird, dass Inhalte von Natur aus im öffentlichen Interesse liegen. Laut eigener Aussage entfernt Meta Inhalte, „selbst wenn sie ein gewisses Maß an Nachrichtenwert haben, wenn sie ansonsten ein Risiko für Schaden, wie körperlichen, emotionalen bzw. finanziellen Schaden, oder eine direkte Bedrohung der öffentlichen Sicherheit darstellen.“
Nach dem Fall „Sperrung des ehemaligen US-Präsidenten Trump“ führte Meta eine Richtlinie zu Einschränkungen für Konten von Personen des öffentlichen Lebens bei Unruhen ein. Diese Richtlinie erkennt an, dass „[im] Falle von Personen des öffentlichen Lebens, die bei anhaltender Gewalt oder Unruhen unzulässige Inhalte posten, [...] unsere Standardeinschränkungen angesichts der Schwere des Verstoßes unter Umständen nicht mehr verhältnismäßig oder ausreichend [sind], um weitere Schäden zu verhindern“. Das Board merkt an, dass die Begriffe „anhaltende Gewalt“ und „Unruhen“ in der Richtlinie nicht definiert werden. Diese Richtlinie erkennt an, dass Drohungen von Personen des öffentlichen Lebens ein größeres Schadensrisiko darstellen, wenn sie gegen Metas Richtlinien verstoßen, und beschreibt einige Kriterien, anhand derer das Unternehmen entscheidet, ob und wie die entsprechenden Konten eingeschränkt werden.
III. Menschenrechtliche Verantwortung von Meta
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGPs), die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet wurden, geben einen freiwilligen Rahmen für die menschenrechtliche Verantwortung von Privatunternehmen vor. Im Jahr 2021 veröffentlichte Meta seine Unternehmensrichtlinie zu Menschenrechten, in der das Unternehmen seine Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte gemäß den UN-Leitprinzipien bekräftigte. Das Oversight Board hat bei seiner Analyse der menschenrechtlichen Verantwortung von Meta im vorliegenden Fall folgende internationale Standards berücksichtigt:
- Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung: Artikel 19, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), Allgemeine Bemerkung Nr. 34, Menschenrechtsausschuss, 2011; Aktionsplan von Rabat; Berichte des UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung: A/HRC/38/35 (2018) und A/74/486 (2019).
- Freiheit zur friedlichen Versammlung: Artikel 21, ICCPR.
- Recht auf physische Sicherheit: Artikel 9, ICCPR.
- Recht auf Leben: Artikel 6, ICCPR.
- Das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten teilzunehmen, und Wahlrecht: Artikel 25, ICCPR.
5. Einreichungen von Nutzer*innen
Neben der Weiterleitung des Falls an das Board durch Meta hat außerdem ein*e Nutzer*in gegen Metas Entscheidung, den Inhalt auf Facebook bestehen zu lassen, Einspruch beim Board erhoben. In diesem Einspruch erklärte der*die Nutzer*in, dass Hun Sen in der Vergangenheit bereits mehrmals ähnliche Drohungen ausgesprochen hatte. Der*die Nutzer*in erwähnte speziell, dass Hun Sen im Vorfeld der Parlamentswahlen im Juli 2023 schon oft Facebook genutzt hat, um anderen Personen Gewalt anzudrohen und Aktivitäten der Opposition zu unterdrücken.
6. Einreichungen von Meta
Meta erklärte, dass die prüfenden Mitarbeiter*innen in diesem Fall ursprünglich zwar keinen Verstoß festgestellt hatten. Nachdem der Fall jedoch für eine weitere Prüfung an Expert*innen für die Richtlinie und das Thema weitergeleitet worden war, hatte das Unternehmen entschieden, dass der Inhalt gegen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt verstieß, aber gemäß der Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert auf der Plattform verbleiben sollte.
Nach der Weiterleitung an die Expert*innen stellte Meta fest, dass zwei Auszüge aus Hun Sens Rede gegen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt verstießen, und zwar die Wahl zwischen dem „legal system“ (Justizsystem) und „a bat“ (einem Schlagstock), die er seinen politischen Gegner*innen angeboten hatte, sowie seine Drohung, er würde „gather CPP people to protest and beat you up“ (CPP-Leute versammeln, die protestieren und euch verprügeln). Auf Basis des allgemeinen Kontexts der Rede und Informationen, die das regionale Team des Unternehmens bereitgestellt hatte, stellte Meta fest, dass sich „you“ („ihr“ bzw. „euch“) in diesen Aussagen auf Hun Sens politische Gegner*innen in der Candlelight Party und möglicherweise der inzwischen aufgelösten CNRP bezieht.
Bei der Abwägung des Schadensrisikos gegen die möglichen Vorteile, die entstehen, wenn der Inhalt entsprechend der Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert auf der Plattform verbleibt, merkte Meta an, dass Hun Sen im Großteil der 101-minütigen Rede über politische Themen spricht, beispielsweise über Kambodschas Beziehungen mit China und die COVID-19-Pandemie. Meta sagte, an politischen Reden eines Staatsoberhaupts bestehe ein hohes öffentliches Interesse, insbesondere in einem Wahljahr. Laut der Bewertung des Unternehmens dauerten die Teile der Rede, die Verstöße enthielten, hingegen nur wenige Minuten und stellten im Rahmen der Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt mittelschwere Verstöße dar.
Meta sagte, es bestehe öffentliches Interesse an Warnungen vor potenzieller Gewalt durch ihre Regierung, insbesondere dann, wenn lokale Medien nicht über diese Drohungen berichten. Meta erfuhr von seinen regionalen Teams, dass regionale Medien (auf die Menschen in Kambodscha möglicherweise nicht zugreifen können) über die Drohungen berichtet hatten, lokale Medien aber nicht. Zur Unterstützung dieser Bewertung zitierte Meta zwei Artikel über die Gewaltandrohungen in Hun Sens Rede: einen aus der Bangkok Post und einen von Voice of Democracy, einer unabhängigen Nachrichtenagentur aus Kambodscha, die kürzlich von der Regierung stillgelegt wurde. Nach Metas Ansicht kann Facebook unter diesen Umständen „eine wichtige Rolle dabei spielen, auf potenzielle Sicherheitsrisiken aufmerksam zu machen“. In Bezug auf diesen Kontext merkte Meta an, dass sich der Inhalt in diesem Fall nicht auf anhaltende Gewalt oder bewaffnete Konflikte bezog, wie die Inhalte in den Fällen „Sperrung des ehemaligen US-Präsidenten Trump“ und „Kommunikationsbüro Tigray“. Dennoch erkannte Meta an, dass Wahlen kurz bevorstehen und dass Hun Sen und die CPP schwere Maßnahmen gegen Oppositionspolitiker*innen und die Medien ergreifen.
Meta erklärte, das Unternehmen könne Hun Sens Absichten zum Zeitpunkt, als er diese Aussagen tätigte, nicht deuten. Meta merkte jedoch an, dass „die Verwendung von Gerichtsprozessen, um die Opposition zu schwächen, den Anschein erweckt, dass Hun Sen bevorzugt, die Gerichte zu verwenden und nicht gewaltsame Methoden. Dies schließt jedoch die Möglichkeit künftiger Gewalt nicht aus.“ Auf eine Frage des Boards hin sagte Meta, die Menschenrechtslage in Kambodscha sei dem Unternehmen bekannt, „einschließlich wiederholter Äußerungen des Premierministers Hun Sen, mit denen er politischen Gegner*innen entweder Gewalt oder gerichtliche Verfahren androht“.
Meta ist davon überzeugt, dass seine Entscheidung mit seinen Werten sowie den internationalen Menschenrechtsprinzipien im Einklang steht. Meta sagte, dass die wichtigsten Faktoren bei der Entscheidung, dass der Inhalt nicht entfernt werden muss, der Kontext und die Abwesenheit unmittelbar bevorstehender Gefahr waren. Die Drohung sei „nicht mit einem anhaltenden bewaffneten Konflikt oder einem Gewaltvorfall verbunden“ und „vage“ gewesen. Meta erkannte jedoch an, es sei „schwierig, mit Drohungen umzugehen, die nicht mit unmittelbarer Gewalt in Verbindung stehen, aber dennoch zu einem Klima der Angst beitragen können, wenn sie von einer autoritären Regierung ausgehen“.
Das Board stellte Meta zu diesem Fall 15 schriftliche Fragen. Die Fragen bezogen sich auf: frühere Verstöße durch Hun Sens Seiten und Konten; Kontextfaktoren, die bei der Anwendung der Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert erwogen werden; Kontextfaktoren, die bei der Durchsetzung der Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt erwogen werden; Metas Kommunikation mit den Regierungsbehörden in Kambodscha; die Cross-Check-Liste für die Sekundärprüfung mit frühzeitiger Reaktion; und Metas Verteilung von Ressourcen für Betrieb und Produkte in Bezug auf Khmer-sprachige Inhalte in Kambodscha. Meta beantwortete alle Fragen.
7. Öffentliche Kommentare
Das Oversight Board hat zu diesem Fall 18 öffentliche Kommentare erhalten. Fünf Kommentare stammen aus dem Asien-Pazifik-Raum und Ozeanien, einer aus Zentral- und Südasien, einer aus Lateinamerika und der Karibik und 11 aus den USA und Kanada.
Die Einreichungen deckten folgende Themen ab: den Kontext politischer Unterdrückung und Missachtung der Menschenrechte in Kambodscha; das ungestrafte Verhalten kambodschanischer Regierungsmitglieder auf Facebook; und die Aushöhlung der Bürgerrechte in Kambodscha. Außerdem hörte das Board Mitglieder der Allgemeinheit an, die betonten, dass Bedrohungen und Anstiftung zu Gewalt durch Hun Sen Teile einer systematischen Kampagne darstellen. Ziel dieser Kampagne sei es, bei politischen Gegner*innen ein Klima der Angst zu schüren und Kambodschaner*innen davon abzubringen, die Regierung zu hinterfragen.
Die öffentlichen Kommentare, die zu diesem Fall eingereicht wurden, können hier eingesehen werden.
8. Analyse des Oversight Boards
Das Board hat diesen Fall ausgewählt, weil es damit untersuchen kann, ob politische Führungspersonen Metas Plattformen nutzen, um Menschen zu Gewalt anzustiften und ihre politische Opposition zu schädigen, und wenn ja, welche Maßnahmen dagegen unternommen werden sollten. Dieser Fall betrifft die Themenbereiche „Nutzung von Metas Plattformen durch Regierungen“ und „Wahlen und bürgerlicher Raum“, die zu den strategischen Prioritäten des Boards zählen. Das Board hat untersucht, ob dieser Inhalt entfernt werden sollte, indem es die Inhaltsrichtlinien, die Werte und die menschenrechtliche Verantwortung von Meta analysierte.
8.1 Einhaltung der Content-Richtlinien von Meta
I. Inhaltsregeln
a. Gewalt und Anstiftung zu Gewalt
Das Board stellt fest, dass der Inhalt in diesem Fall gegen den Gemeinschaftsstandard zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt verstößt und von der Plattform entfernt werden muss.
Das Board stellt fest, dass das gepostete Video unmissverständliche Absichtserklärungen enthält, nicht nur mittelschwere Gewalt (schwere Verletzungen) gegen Hun Sens politische Gegner*innen zu verüben, sondern auch schwere Gewalt (Lebensgefahr und andere Formen schwerer Gewalt), was einen eindeutigen Verstoß gegen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt darstellt. Der politische Kontext unterstützt diese Bewertung: Hun Sen und Mitglieder seiner Partei haben wiederholt Gewalttaten gegen ihre Opposition und deren Unterstützer*innen angedroht und verübt, wobei sie ihre Drohungen oft in sozialen Medien veröffentlichen. Diese Vorgeschichte macht die Drohungen glaubwürdiger, und die Aussagen stellen in diesem Kontext einen schweren Verstoß gegen die Richtlinie dar. Nach Ansicht des Boards steht Hun Sens beiläufige Zusicherung „we don’t incite people and encourage people to use force“ (wir wiegeln keine Menschen auf und regen sie nicht an, Gewalt anzuwenden) im Widerspruch mit der klaren Botschaft der Rede und ist nicht glaubwürdig. Das Board ist besorgt und verwundert, dass die ursprünglichen Prüfer*innen zu einem anderen Schluss gekommen sind, merkt aber an, dass Metas Landesexpert*innen bei der Überprüfung erkannt haben, dass der Beitrag gegen den Gemeinschaftsstandard zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt verstößt.
Auf Fragen des Boards hin sagte Meta, dass „Drohungen, Oppositionsmitglieder zu verklagen oder das Justizsystem gegen sie einzusetzen, für sich betrachtet nicht gegen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt verstoßen würden, da sie keine Androhung physischer Gewalt beinhalten“. Meta rechtfertigte diese Position damit, dass das Unternehmen „als Social-Media-Plattform nicht in der Lage ist, unabhängig zu bestimmen, ob eine Androhung rechtlicher Schritte durch die Regierung unrechtmäßig ist“.
Diese Herangehensweise mag zwar angebracht sein, wenn Drohungen tatsächlich „für sich betrachtet“ stattfinden, doch das war hier nicht der Fall. Wenn ein Regime, das wiederholt Gewaltandrohungen gegen seine Opposition wahr gemacht hat, Metas Plattformen nutzt, muss sich das Unternehmen auf seine regionalen Teams und deren Fachwissen verlassen, um einzuschätzen, ob Androhungen rechtlicher Schritte gegen politische Gegner*innen als Gewaltandrohung oder Einschüchterung aufzufassen sind. Im Falle Kambodschas, wo sich die Gerichte unter der Kontrolle der Regierungspartei befinden und regelmäßig benutzt werden, um die Opposition zu unterdrücken, ist eine Drohung des Premierministers, seine Opposition strafrechtlich zu verfolgen, gleichbedeutend mit einer Gewaltandrohung. Drohungen, die Opposition „at midnight“ (um Mitternacht) zu verhaften, sind nicht mit rechtsstaatlichen Prozessen vereinbar. Das Board merkt außerdem an, dass Personen, die von Hun Sen durch Missbrauch der Gerichte eingeschüchtert wurden, oft später Opfer physischer Gewalt werden, wie oben beschrieben.
b. Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert
Das Board entscheidet, dass es falsch von Meta war, in diesem Fall die Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert anzuwenden, da die Schäden, die unweigerlich verursacht wurden, indem der Inhalt auf der Plattform belassen wurde, schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Rede.
Laut Metas Ansatz zum Thema Nachrichtenwert wird nicht angenommen, dass Inhalte automatisch Nachrichtenwert haben, nur weil sie von einer bestimmten Person stammen. In der Begründung seiner Entscheidung erklärte Meta, das Unternehmen habe bei der Entscheidung, die Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert anzuwenden, neben dem Inhalt selbst verschiedene Faktoren abgewogen. Meta erwog „die besonderen Umstände und die politische Struktur in Kambodscha, einschließlich die Abwesenheit einer unabhängigen Presse, Vorwürfe der Unterdrückung politischer Opposition gegen Hun Sen und Berichte von Menschenrechtsorganisationen“.
Auf die Fragen des Boards hin sagte Meta, die Tatsache, dass die lokale Presse nicht über die Drohungen berichtet hatte, stehe in direktem Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse am Inhalt als Warnung an die Bürger*innen Kambodschas. Diese Aussage basierte auf der Feststellung des Unternehmens, dass regionale Medien über die Drohungen berichtet hatten, lokale Medien jedoch nicht. Das Board merkt an, dass eine der Medienorganisationen, die Meta zur Unterstützung seiner Bewertung zitiert hat – Voice of Democracy aus Kambodscha – über die Drohungen in Hun Sens Rede berichtet hat und sich bis zu seiner Schließung im Februar 2023 als „lokale, unabhängige Medienorganisation“ bezeichnete. In einem von Expert*innen bereitgestellten Bericht wird angegeben, dass im Jahr 2023 82,6 % der „qualifizierten“ Zielgruppe (d. h. Personen ab 13 Jahren) in Kambodscha Facebook nutzen. Freedom House begründet diese Nutzungsquote damit, dass nach den Parlamentswahlen 2018 das Internet „zu einer der wichtigsten Nachrichten- und Informationsquellen für Kambodschaner*innen“ geworden sei und dass „soziale Medien die Verbreitung vielfältiger Inhalte ohne Regierungseinfluss ermöglichen“. Meta erwähnte auch, dass die „etwas unbestimmte Art der Drohungen“ in der Rede bei der Entscheidung, „dass das hohe öffentliche Interesse daran, politische Rede für die Menschen zugänglich zu machen ... das Schadensrisiko überwog“ und die Anwendung der Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert rechtfertigte.
Das Board erkennt an, dass bei der Bewertung von Aussagen politischer Führungspersonen, die gegen die Richtlinien verstoßen, ein schwieriger Balanceakt nötig ist. Neben dem hohen Stellenwert sozialer Medien in Kambodscha ist auch zu bedenken, dass die Regierung fast alle unabhängigen traditionellen Medien im Land eingestellt hat, sodass es für Bürger*innen schwer ist, über andere Kanäle unabhängige und unparteiische Nachrichten zu beziehen. Weiterhin lässt sich argumentieren, dass die Bürger*innen Kambodschas im Interesse der Transparenz in der Lage sein sollten, zu sehen, dass ihr Regierungsoberhaupt seine Opposition bedroht. Das Board merkt jedoch an, dass die meisten Bürger*innen Kambodschas bereits wissen, dass Mitglieder von Hun Sens Regime regelmäßig solche Äußerungen machen.
Angesichts Hun Sens Reichweite in sozialen Medien können seine Drohungen jedoch weiter verbreitet werden, wenn solche Äußerungen auf Facebook zugelassen werden. Außerdem bedeutet es, dass die Meta-Plattformen weiterhin auf diese Weise missbraucht werden und somit zu den Schäden beitragen, indem sie die Bedrohungen und Einschüchterungen verbreiten. Es handelt sich hier nicht um einen Beitrag von Dritten, die über Hun Sens Drohungen berichten, sondern um einen Beitrag von Hun Sens offiziellem Facebook-Konto, mit dem er diese Drohungen verbreitet.
Das Board ist besorgt, dass wiederholte Belästigung und Einschüchterung unabhängiger Medien und Oppositionsparteien durch eine politische Führungsperson zur Bewertung des Nachrichtenwerts beitragen kann und somit dazu führt, dass unzulässige Inhalte nicht entfernt werden und keine Maßnahmen gegen das Konto verhängt werden. Ein solches Verhalten sollte nicht belohnt werden. Bei der Bewertung des Nachrichtenwerts durch Meta sollte die Pressefreiheit mehr Gewicht haben, sodass die Ausnahmeregelung nicht auf Aussagen der Regierung angewandt wird, wenn diese Regierung den Nachrichtenwert ihrer eigenen Inhalte durch die Einschränkung der Pressefreiheit erhöht hat.
Meta nimmt außerdem offenbar an, dass Personen, die diesen Inhalt sehen, ihn als Anstiftung zu Gewalt wahrnehmen und dies missbilligen. In Kambodscha haben Bürger*innen jedoch nur begrenzte Möglichkeiten, diese Missbilligung auszudrücken. Außerdem könnten dadurch, dass dieser Inhalt auf der Plattform verbleibt, gewaltverherrlichende Äußerungen von politischen Führungspersonen noch stärker normalisiert werden. Die Anwendung der Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert würde in diesem Fall nicht Diskussionen fördern, sondern Menschen weiter davon abschrecken, darüber zu diskutieren, und Hun Sens Kontrolle über die Medienlandschaft Kambodschas verstärken.
Beim Umgang mit Inhalten mit Nachrichtenwert wägt Meta das öffentliche Interesse gegen Schadensrisiken ab. Das Board ist jedoch der Ansicht, dass diese Abwägung nicht angebracht ist, wenn Personen des öffentlichen Lebens Meta-Plattformen nutzen, um Menschen direkt zu Gewalt anzustiften. Wenn ausreichend öffentliches Interesse an solchen Äußerungen besteht, werden externe Journalist*innen darüber berichten. Inhalte, die über gewaltverherrlichende Äußerungen von Personen des öffentlichen Lebens berichten, darauf aufmerksam machen, sie verurteilen oder kommentieren, ohne sie zu befürworten, sollten nicht verboten werden. Direkte Anstiftung zu Gewalt darf jedoch nicht auf Basis des Nachrichtenwertes auf Meta-Plattformen erlaubt werden.
II. Durchsetzungsmaßnahmen
Das Board befindet, dass die Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert in diesem Fall aufgehoben werden sollte und dass der Inhalt wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt entfernt werden sollte. Metas Plattformen dürfen nicht missbraucht werden, um Androhungen von Gewalt und Vergeltungsmaßnahmen stärker zu verbreiten und damit politische Gegner*innen zu unterdrücken – insbesondere im Vorfeld von Wahlen, wie in diesem Fall. Außerdem fordert das Board Meta auf, die offizielle Facebook-Seite und das offizielle Instagram-Konto des kambodschanischen Premierministers sofort zu sperren. Diese Maßnahme ist erforderlich angesichts der Schwere des Verstoßes, der politischen Umstände in Kambodscha, der wiederholten Menschenrechtsverletzungen durch die Regierung, Hun Sens wiederholter Anstiftung zu Gewalt gegen seine politischen Gegner*innen sowie seiner Nutzung sozialer Medien, um diese Drohungen stärker zu verbreiten. Es ist nicht die Aufgabe des Boards, über die Länge einer Sperre in erster Instanz zu entscheiden, aber das Board ist der Ansicht, dass die Seite und das Konto für mindestens sechs Monate gesperrt werden sollten, um Meta genügend Zeit zu geben, die Situation zu prüfen und ein angemessenes Enddatum für die Sperre festzulegen. Weiterhin sollte Meta vor Beendigung der Sperre überprüfen, ob das Risiko für die öffentliche Sicherheit gesunken ist, und dabei relevante Informationen von lokalen Stakeholdern einholen.
Nach dem Fall „Sperrung des ehemaligen US-Präsidenten Trump“ führte Meta auf die Empfehlungen des Boards hin eine Richtlinie zu Einschränkungen für Konten von Personen des öffentlichen Lebens ein (siehe Abschnitt 4 oben). Diese Richtlinie gilt für „Personen des öffentlichen Lebens, die bei anhaltender Gewalt oder Unruhen unzulässige Inhalte posten“. Angesichts der schweren politischen Unterdrückungsmaßnahmen und wiederholten Gewalttaten gegen politische Gegner*innen widerspricht das Board Metas Ansichten und stellt fest, dass der Zeitraum vor den Wahlen 2023 in Kambodscha eine anhaltende Gewaltsituation darstellt.
Das Board erkennt an, dass die Richtlinie zwar eine Reaktion auf die Attacke gegen das US-Kapitol am 6. Januar 2021 war, aber auf Fälle anzuwenden ist, in denen Personen des öffentlichen Lebens „bei anhaltender Gewalt oder Unruhen unzulässige Inhalte posten“, sodass Metas „Standardeinschränkungen angesichts der Schwere des Verstoßes unter Umständen nicht mehr verhältnismäßig oder ausreichend [sind], um weitere Schäden zu verhindern“. Obwohl die Richtlinie keine Definitionen für „anhaltende Gewalt“ oder „Unruhen“ enthält, entspricht dieser Fall eindeutig dem Grundgedanken der Richtlinie. Nicht nur einzelne, kontinuierliche gewaltsame Konflikte oder Unruhen sind als anhaltende Gewalt zu bezeichnen, sondern auch Situationen, in denen scheinbar Frieden herrscht, aber politische Führungspersonen mit Unterstützung der Regierung Gewalt androhen oder anwenden, um Gegenstimmen und Unruhen zu unterdrücken. Nach Ansicht des Boards muss Meta öffentlich klarstellen, in welchen Situationen die Richtlinie auf Personen des öffentlichen Lebens angewandt werden sollte, die Inhalte auf Meta-Plattformen posten. Das Board zweifelt jedoch nicht, dass die Richtlinie auf diesen Fall anwendbar ist.
Bei der Verhängung von Einschränkungen gemäß der Richtlinie sind drei Kriterien zu berücksichtigen. Erstens: die Schwere des Verstoßes und das bisherige Verhalten der betreffenden Person auf Meta-Plattformen. Das Board ist der Meinung, dass Drohungen, gewaltbereite Gruppen zu den Wohnungen von Menschen zu schicken, einen extrem schweren Verstoß darstellen. Die Tatsachen, dass Hun Sen bereits in der Vergangenheit über die Plattform und mit anderen Methoden Menschen zu Gewalt gegen seine Gegner*innen angestiftet hat, und dass im Dezember 2022 wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt Inhalte von seiner Seite entfernt wurden, untermauern diese Meinung. Das zweite Kriterium ist der potenzielle Einfluss der Person des öffentlichen Lebens auf die an Gewalt beteiligten Personen und ihre Beziehung zu diesen Personen. Dieser Einfluss ist ebenfalls als extrem stark einzustufen. Hun Sen ist Premierminister und hat komplette Kontrolle über seine Partei, das Militär, die Strafverfolgungsbehörden und die Judikative Kambodschas. Außerdem hat er in der Bevölkerung viele treue Unterstützer*innen. Sein Einfluss wird durch die Tatsache verdeutlicht, dass sowohl diese Rede als auch frühere Äußerungen zu Gewalttaten gegen seine Gegner*innen geführt haben. Das letzte Kriterium – der Schweregrad der Gewalt und der damit einhergehenden Körperverletzung – wird ebenfalls erfüllt. In der Rede stiftet Hun Sen seine Anhänger*innen zu bewaffneten Attacken an, und seine früheren Anstiftungen haben zu Morden geführt. Das Board merkt außerdem an, dass die Drohungen in Hun Sens Rede nicht als „vage“ zu erachten sind, wie Meta befunden hat; er hat mindestens ein Mitglied der Opposition namentlich erwähnt.
Neben den Faktoren, die unter der Richtlinie als Kriterien dafür genannt werden, ob eine politische Führungsperson auf den Meta-Plattformen gesperrt werden sollte und wie lange, sollte Meta den politischen Kontext und die Menschenrechtslage im entsprechenden Land berücksichtigen. Wenn solche Inhalte als isolierte Verstöße gegen die Meta-Richtlinien ohne Berücksichtigung des Kontexts betrachtet werden, lässt Meta dabei die Tatsache außer Acht, dass diese Rede und andere ähnliche Äußerungen Teil einer anhaltenden, gezielten Kampagne sind, um Gegner*innen einzuschüchtern, und dass diese Kampagne auch physische Gewalt beinhaltet. Die tatsächlich verübten Gewalttaten bestätigen die Ernsthaftigkeit der Drohungen, die über soziale Medien geäußert werden. Diese physischen Vorfälle haben also Bedeutung für die Plattform. Wie in dieser Entscheidung bereits angemerkt, nutzt Hun Sen regelmäßig soziale Medien, um implizite und explizite Drohungen gegen seine Opposition sowie Einschüchterung gegen alle Personen zu verbreiten, die aus seiner Sicht seine Kontrolle über das Land gefährden.
Aufgrund von Informationen, die dem Board zur Verfügung gestellt wurden, scheint es offensichtlich, dass Hun Sen soziale Medien nutzt, um Drohungen gegen seine Gegner*innen stärker zu verbreiten. Auf diese Weise kann er mehr Schaden anrichten, als es ihm ohne Zugriff auf Meta-Plattformen möglich wäre. Hun Sens Nutzung der Plattform, um Menschen zu Gewalt gegen seine politischen Gegner*innen anzustiften, sein bisheriges Verhalten, die Menschenrechtsverletzungen durch seine Regierung und die bevorstehende Wahl bedeuten insgesamt, dass sofortige Maßnahmen nötig sind. Das Board stellt fest, dass der betreffende Inhalt als schwerer Verstoß zu betrachten ist, den Meta mit einer sofortigen Sperre auf Facebook und Instagram ahnden sollte.
Das Board merkt an, dass Meta die Öffentlichkeit aktuell nicht informiert, wenn ein*e Regierungsbeamte*r oder seine*ihre offizielle Seiten oder Konten gesperrt werden oder Inhalte davon entfernt werden. Meta sollte bekanntgeben, wenn die Seite oder das Konto eines*einer Regierungsbeamten gesperrt wird, und die Gründe dafür angeben. Meta sollte auch erwägen, entfernte Inhalte zu Forschungs- und juristischen Zwecken, für weitere Diskussionen und für Journalist*innen aufzubewahren.
8.2 Erfüllung der menschenrechtlichen Verantwortung von Meta
Wie das Board festgestellt hat, hätten Metas eigene Richtlinien die Entfernung von Hun Sens Beitrag erfordert. Das Board hat außerdem festgestellt, dass Metas Richtlinie zu Einschränkungen für Konten von Personen des öffentlichen Lebens bei Unruhen eine Sperre von Hun Sens Konten auf Meta-Plattformen gerechtfertigt hätte. Es widerspricht der menschenrechtlichen Verantwortung von Meta, diesen Inhalt auf Facebook verbleiben zu lassen und Hun Sen weiterhin zu gestatten, über Meta-Plattformen Menschen zu Gewalt anzustiften. Dies ist besonders relevant angesichts der Risiken für Menschen in Kambodscha, die von diesen Äußerungen ausgehen, speziell in Bezug auf das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten teilzunehmen, und das Wahlrecht (ICCPR, Artikel 25), das Recht, sich friedlich zu versammeln (ICCPR, Artikel 21), das Recht auf persönliche Sicherheit (ICCPR, Artikel 9) und das Recht auf Leben (ICCPR, Artikel 6). In der folgenden Analyse bewertet das Board diese Einschränkung angesichts Metas Verantwortung, die Meinungsfreiheit zu schützen (ICCPR, Artikel 19).
Meinungsfreiheit (Artikel 19 ICCPR)
Artikel 19, Absatz 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR) schützt das Recht auf freie Meinungsäußerung, einschließlich der Freiheit, „Informationen und Gedankengut jeder Art [...] sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben“. Dies betrifft auch Informationen und Gedankengut über Politik, öffentliche Angelegenheiten und Menschenrechte (Allgemeiner Kommentar Nr. 34 (2011), Menschenrechtskomitee, Absätze 11–12). Weiterhin hat der UN-Menschenrechtsausschuss festgestellt, dass „die freie Weitergabe von Informationen und Gedanken über öffentliche und politische Fragen zwischen Bürgern, Kandidaten und gewählten Vertretern von wesentlicher Bedeutung ist“ (Allgemeiner Kommentar Nr. 34, Absatz 20).
In Fällen, in denen Regierungen das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken, müssen die Anforderungen der Gesetzmäßigkeit, des rechtmäßigen Ziels und der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit erfüllt werden (Artikel 19 Absatz 3, ICCPR). Diese Anforderungen werden häufig auch als „dreiteilige Prüfung“ oder „drei Merkmale“ bezeichnet. Das Board nutzt diesen Ansatz, um Metas freiwillige Verpflichtung zu den Menschenrechten zu bewerten, sowohl in Bezug auf die jeweilige Inhaltsentscheidung als auch auf die grundsätzliche Herangehensweise von Meta an Content-Governance. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat festgestellt, dass Unternehmen, obgleich sie „nicht dieselben Verpflichtungen wie Regierungen haben, [...] dennoch eine derartige Wirkung haben, dass sie dieselben Arten von Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit ihrer Nutzer prüfen müssen“ (A/74/486, Abs. 41). In diesem Fall wandte das Board die dreiteilige Prüfung an, um zu bewerten, ob eine Entfernung des Inhalts und eine Sperre von Hun Sen im Einklang mit der Verantwortung des Unternehmens stehen, die freie Meinungsäußerung zu schützen (unabhängig davon, ob diese Maßnahmen laut Metas Richtlinien gerechtfertigt sind).
I. Gesetzmäßigkeit (Klarheit und Zugänglichkeit der Regeln)
Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der internationalen Menschenrechtsgesetze erfordert, dass Regeln, die die freie Meinungsäußerung einschränken, klar verständlich und öffentlich einsehbar sein müssen (Allgemeine Bemerkung Nr. 34, Absatz 25). Regeln zur Einschränkung der freien Meinungsäußerung dürfen „den mit [ihrer] Durchführung Beauftragten keine uneingeschränkte Freiheit zur willkürlichen Einschränkung der freien Meinungsäußerung ermöglichen“ und müssen „den mit ihrer Durchführung Beauftragten ausreichend Anleitung dafür bieten, dass sie herausfinden können, welche Arten der freien Meinungsäußerung ordnungsgemäß eingeschränkt werden und welche nicht“ (ebd.). Hinsichtlich der Regeln für Online-Sprache erklärte der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, dass diese klar und spezifisch sein sollten (A/HRC/38/35, Absatz 46). Personen, die die Meta-Plattformen verwenden, sollten auf die Regeln zugreifen und sie verstehen können. Inhaltsprüfer*innen sollten über klare Anweisungen zu ihrer Durchsetzung verfügen.
Das Board stellt fest, dass Hun Sen und die Personen, die seine Social-Media-Präsenz verwalten, leicht hätten feststellen können, dass der Inhalt gegen das Verbot von Drohungen laut dem Gemeinschaftsstandard zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt verstößt, insbesondere im Kontext bevorstehender Wahlen. Kritiker*innen mit „a bat“ (einem Schlagstock) und Gewalt durch Anhänger*innen der Regierung zu bedrohen, stellt eindeutig einen Verstoß gegen diese Richtlinie dar. Weiterhin wird in Metas Richtlinie zu Einschränkungen für Konten von Personen des öffentlichen Lebens klar dargelegt, dass bei schweren Verstößen durch Personen des öffentlichen Lebens im Kontext anhaltender Gewalt, die zu Gewalt und Körperverletzung führen, eine Sperre gerechtfertigt ist. Wie zuvor erwähnt, ist diese Richtlinie nach Ansicht des Boards in ihrer aktuellen Form auf diesen Fall anwendbar. Dennoch sollte Meta den Geltungsbereich der Richtlinie öffentlich klarstellen.
II. Legitimes Ziel
Der Gemeinschaftsstandard zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt soll „potenziellen Schaden abseits des Internets verhindern“, indem Inhalte entfernt werden, die „eine echte Gefahr von Körperverletzung oder eine unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Sicherheit“ darstellen. Außerdem ist Metas Richtlinie zu Einschränkungen für Konten von Personen des öffentlichen Lebens bei Unruhen anzuwenden, wenn „Standardeinschränkungen angesichts der Schwere des Verstoßes unter Umständen nicht mehr verhältnismäßig oder ausreichend [sind], um weitere Schäden zu verhindern“. Ein Verbot von Gewaltaufrufen und Androhungen willkürlicher Verhaftungen auf der Plattform, um Menschen zu schützen, stellt ein legitimes Ziel gemäß Artikel 19, Absatz 3 dar, da dadurch die „Rechte [...] anderer“ auf Leben (ICCPR, Artikel 6) und auf persönliche Freiheit von willkürlicher Festnahme und Haft (ICCPR, Artikel 9, Absatz 1) geschützt werden. Insbesondere im Vorfeld von Wahlen können diese Richtlinien auch das legitime Ziel verfolgen, die Freiheit anderer Personen zur friedlichen Versammlung (ICCPR, Artikel 21), ihr Wahlrecht sowie ihr Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten teilzunehmen, (ICCPR, Artikel 25) zu schützen.
III. Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
Der Grundsatz der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit verlangt, dass Einschränkungen der Meinungsfreiheit „geeignet sein müssen, ihre Schutzfunktion zu erfüllen; sie müssen das am wenigsten einschneidende Instrument unter denjenigen sein, die ihre Schutzfunktion erfüllen können“, und „sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu dem zu schützenden Interesse stehen“ (Allgemeine Bemerkung Nr. 34, Abs. 34).
Um die Risiken durch gewaltverherrlichende Inhalte zu beurteilen, hält sich das Board normalerweise an den sechsstufigen Test, der im Aktionsplan von Rabat beschrieben ist. Darin wird die Befürwortung von national, rassistisch oder religiös motiviertem Hass erörtert, der zu Feindseligkeit, Diskriminierung oder Gewalt führt. Auf Basis einer Bewertung der relevanten Faktoren, insbesondere des Sprechers, des Kontexts und des Ausmaßes der Äußerungen (weitere Details unten), stellt das Board fest, dass es im Einklang mit Metas menschenrechtlicher Verantwortung steht, Hun Sens gewaltverherrlichende Inhalte zu entfernen, da sie ein ernstzunehmendes und unmittelbares Schadensrisiko darstellen. Die Entfernung der Inhalte ist eine notwendige und verhältnismäßige Einschränkung der freien Meinungsäußerung, da sie das Recht auf Leben und die persönliche Sicherheit anderer Personen (einschließlich Oppositionsmitglieder) vor der Bedrohung durch potenzielle Gewalt und Verfolgung schützt.
Die Rede im geposteten Video wurde von Staatsoberhaupt Kambodschas gehalten – einer Person des öffentlichen Lebens, die seit 1985 im Amt ist und über erhebliche Reichweite und Autorität verfügt. In diesem Sinne ist die Rede gleichbedeutend mit einer staatlichen Handlung. Wie in den Hintergrundinformationen zum Fall dargelegt, wird Hun Sens Regierung vorgeworfen, körperliche Gewalt und das Gerichtssystem Kambodschas genutzt zu haben, um Andersdenkende und Oppositionsmitglieder zu unterdrücken und zu verfolgen. Wie in der Entscheidung zum Fall „Sperrung des ehemaligen US-Präsidenten Trump“ (2021-001-FB-FBR) erwähnt, steigern diese Faktoren sowohl das Schadensrisiko, das von Hun Sens Äußerungen ausgeht, und das öffentliche Interesse an diesen Äußerungen.
Die Rede fand etwa sechs Monate vor den kambodschanischen Parlamentswahlen im Juli 2023 statt. Hun Sen sprach darin Themen von öffentlichem Interesse an, darunter die Wahlen und die Infrastruktur des Landes. Das Board merkt an, dass Menschen in Kambodscha über andere Wege auf Informationen zu diesen Themen zugreifen können, darunter andere Social-Media-Konten und Berichte über die Rede, in denen die Drohungen nicht erwähnt werden. Begriffe und Äußerungen wie „bat“ (aus dem Zusammenhang wird klar, dass der Begriff hier mit „Schlagstock“ zu übersetzen ist), „sending gangsters to [your] house“ (Gangster zu eurem Haus schicken) oder „legal action“ (rechtliche Schritte) wie Verhaftungen um Mitternacht, mit denen Hun Sen direkt leitende Mitglieder der Opposition anspricht, sind als Anstiftung zu Gewalt und Androhungen willkürlicher Verhaftungen zu erachten, mit denen Hun Sen politische Gegenstimmen unterdrücken und die Opposition schwächen will.
In seiner Begründung der Entscheidung sagte Meta, die Drohung sei „vage und nicht mit einem anhaltenden bewaffneten Konflikt oder einem Gewaltvorfall verbunden gewesen“. Das Board widerspricht der Charakterisierung der Drohungen als „vage“. Je nach Kontext kann auch unterschwelligen Äußerungen eine klare Bedeutung zugeschrieben werden. In diesem Fall ist die Drohung im Kontext der anstehenden Wahlen und der Tatsache, dass Hun Sen politischen Gegner*innen als Ziele der Drohung nennt, zu betrachten. Außerdem stellt das Board fest, dass jeder Gewaltaufruf durch den Premierminister angesichts der bisherigen Gewalttaten durch seine Anhänger*innen und der Einschüchterung von Oppositionsmitgliedern glaubwürdig ist und eine abschreckende Wirkung hat. Dies wird unterstrichen durch das komplette Gewaltmonopol der Regierung Kambodschas sowie ihre „Soft Power“.
Wahlen sind ein grundlegender Bestandteil des demokratischen Prozesses. Bei der Prüfung dieses Falls waren die anstehenden Parlamentswahlen in Kambodscha ein wichtiger Gesichtspunkt. In den öffentlichen Kommentaren wurde betont, dass Hun Sens Rede „im allgemeinen Kontext der schlechten Menschenrechtslage und des Demokratiedefizits in Kambodscha im Vorfeld der Wahlen im Juli 2023 und der anhaltenden Gewalt und Unterdrückung politischer Gegner“ zu betrachten sei, von denen „ein reales Risiko von Menschenrechtsverletzungen und anderen Schädigungen besorgter Menschen“ ausgeht (Kommentar der ICJ, PC-11038; siehe auch Kommentar der HRF, PC-11041). In seinem 2022 veröffentlichten Bericht warnte der UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage in Kambodscha, die Vielzahl der politischen Parteien, die an den Kommunalwahlen 2022 teilgenommen hatten, seien „mehr Schein als Sein“ gewesen. Seit den Wahlen 2017 sei der demokratische Pluralismus „stark unterminiert worden“, und das Einparteiensystem habe die politische Landschaft „verwüstet“.
Nach Ansicht des Boards stellt diese Rede, die im Vorfeld von Wahlen von einem Regierungsmitglied gehalten wurde, das für politische Unterdrückung, Gewalt und Einschüchterung bekannt ist, einen Teil einer Kampagne zur Anstiftung zu Gewalt sowie zur Einschüchterung und Unterdrückung von Gegenstimmen und Oppositionsmitgliedern dar. Deshalb befindet das Board, dass eine Entfernung des Inhalts gemäß der Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt notwendig ist, da keine andere Maßnahme, die die freie Meinungsäußerung weniger stark einschränkt, geeignet wäre, um die Rechte anderer Menschen zu schützen. Das Board stellt außerdem fest, dass diese Entfernung angesichts der Wahrscheinlichkeit und Unmittelbarkeit von Menschenrechtsverletzungen in diesem Fall verhältnismäßig ist.
Angesichts Hun Sens bisheriger Menschenrechtsverletzungen, seiner Einschüchterungen und Unterdrückung politischer Gegner*innen und seiner Nutzung sozialer Medien, um seine Bedrohungen zu verbreiten, befindet das Board, dass eine einfache Entfernung des Inhalts in diesem Fall nicht ausreicht, um die Rechte anderer zu schützen. Stattdessen ist eine Sperre nötig. Durch eine einfache Entfernung werden künftige Verstöße und Anstiftungen zu Gewalt nicht verhindert. Angesichts des aktuellen Kontexts und der bevorstehenden Wahlen ist die Gefahr weiterer derartiger Verstöße besonders hoch. Deshalb befindet das Board, dass eine Sperre der offiziellen Facebook-Seite und des offiziellen Instagram-Kontos von Hun Sen verhältnismäßig ist.
9. Entscheidung des Oversight Boards
Das Oversight Board hebt die Entscheidung von Meta auf, den Inhalt veröffentlicht zu lassen, und verlangt, dass der Beitrag entfernt wird.
10. Empfehlungen
A. Content-Richtlinie
1. Meta sollte klarstellen, dass die Richtlinie zur Einschränkung der Konten von Personen des öffentlichen Lebens auch in Fällen gilt, wenn Bürger*innen kontinuierlich von ihrer Regierung mit Gewalt als Vergeltungsmaßnahme bedroht werden. Die Richtlinie sollte klar aussagen, dass sie nicht nur für isolierte Gewalttaten oder Unruhen gilt, sondern auch, wenn politische Äußerungen im Voraus unterdrückt werden oder von der Regierung mit Gewalt oder Gewaltandrohungen geahndet werden. Das Board betrachtet diese Empfehlung als umgesetzt, wenn Meta seine öffentliche Richtlinie zur Einschränkung der Konten von Personen des öffentlichen Lebens aktualisiert, um diese Punkte klarzustellen.
2. Meta sollte seine Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert aktualisieren, sodass sie ausdrücklich nicht für Inhalte gilt, die Menschen direkt zu Gewalt anstiften, vorbehaltlich bestehender Ausnahmen. Das Board betrachtet diese Empfehlung als umgesetzt, wenn Meta eine aktualisierte Richtlinie zu Inhalten mit hohem Nachrichtenwert veröffentlicht, die diese ausdrückliche Einschränkung enthält.
B. Durchsetzung
3. Meta sollte entsprechend seiner Richtlinie zu Einschränkungen für Konten von Personen des öffentlichen Lebens bei Unruhen die offizielle Facebook-Seite und das offizielle Instagram-Konto des kambodschanischen Premierministers Hun Sen sofort für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten sperren. Das Board betrachtet diese Empfehlung als umgesetzt, wenn Meta die Konten sperrt und dies öffentlich bekanntgibt.
4. Meta sollte seine Systeme zur Priorisierung von Überprüfungen aktualisieren, sodass Inhalte von Staatsoberhäuptern und hochrangigen Regierungsmitgliedern, die potenziell gegen die Richtlinie zu Gewalt und Anstiftung zu Gewalt verstoßen, einheitlich für die sofortige Überprüfung durch eine*n Mitarbeiter*in priorisiert werden. Das Board betrachtet diese Empfehlung als umgesetzt, wenn Meta Detailinformationen zu den Änderungen seines Systems zur Priorisierung von Überprüfungen offenlegt und demonstriert, wie mit diesen Änderungen dieser Inhalt und ähnliche Inhalte von Staatsoberhäuptern und hochrangigen Regierungsmitgliedern zur Überprüfung ausgewählt worden wären.
5. Meta sollte seine Produkt- und/oder Betriebsrichtlinien ändern, sodass Langvideos detaillierter überprüft werden können (z. B. durch Verwendung von Algorithmen, um vorherzusagen, an welchem Zeitstempel der Verstoß stattfindet, angemessene Zeitfenster für die Überprüfung gemäß der Länge des Videos, Abspielen von Videos in 1,5-facher oder 2-facher Geschwindigkeit usw.) Das Board betrachtet diese Empfehlung als umgesetzt, wenn Meta das Board über seine neuen Verfahren zur Moderation von Langvideos informiert und Statistiken teilt, die eine Verbesserung der Genauigkeit bei Überprüfungen von Langvideos belegen.
C. Transparenz
6. Meta sollte zu seiner Entscheidung im Fall des Premierministers Hun Sen sowie bei zu Maßnahmen auf Kontoebene gegen Staatsoberhäupter und hochrangige Regierungsmitglieder Details zu den verhängten Maßnahmen und Begründungen für die Entscheidungen öffentlich bekanntgeben. Das Board betrachtet diese Empfehlung als umgesetzt, wenn Meta diese Informationen über Hun Sen offenlegt und sich verpflichtet, dies auch bei künftigen Maßnahmen gegen jegliche Staatsoberhäupter und hochrangigen Regierungsmitglieder zu tun.
* Anmerkung zur Vorgehensweise:
Die Entscheidungen des Oversight Boards werden von einem Panel aus fünf Mitgliedern vorbereitet und von einer Mehrheit des Boards bestätigt. Entscheidungen des Gremiums geben nicht zwangsläufig die persönliche Meinung aller Mitglieder wieder.
Für diese Fallentscheidung wurde eine unabhängige Studie vom Gremium in Auftrag gegeben. Das Gremium wurde von einem unabhängigen Forschungsinstitut mit Sitz an der Universität Göteborg unterstützt, das mit einem Team aus über 50 Sozialwissenschaftler*innen auf sechs Kontinenten sowie mehr als 3.200 Länderexpert*innen aus der ganzen Welt zusammenarbeitet. Weitere Unterstützung erhielt das Gremium durch Duco Advisors, eine Beratungsfirma mit Schwerpunkt auf die Schnittstelle zwischen Geopolitik, Vertrauen, Sicherheit und Technologie. Memetica, eine Organisation, die Open-Source-Forschung zu Trends in sozialen Medien betreibt, führte ebenfalls Analysen durch. Das sprachliche Know-how wurde von Lionbridge Technologies LLC zur Verfügung gestellt, dessen Spezialist*innen insgesamt mehr als 350 Sprachen fließend beherrschen und in 5.000 Orten auf der ganzen Welt arbeiten.