Confirmé
Arzneimittelspenden Sri Lanka
9 mars 2023
Das Oversight Board hat die Entscheidung von Meta bestätigt, einen Facebook-Beitrag veröffentlicht zu lassen, in dem um Arzneimittelspenden für Sri Lanka gebeten wurde, als dort eine Finanzkrise herrschte.
Diese Entscheidung ist auch auf Singhalesisch und Tamilisch verfügbar.
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Zusammenfassung des Falls
Das Oversight Board hat die Entscheidung von Meta bestätigt, einen Facebook-Beitrag veröffentlicht zu lassen, in dem um Arzneimittelspenden für Sri Lanka gebeten wurde, als dort eine Finanzkrise herrschte. Das Gremium stellte jedoch fest, dass nicht offengelegte, willkürliche Richtlinienausnahmen nicht mit der menschenrechtlichen Verantwortung von Meta zu vereinbaren sind, und sprach Empfehlungen aus, damit Ausnahmeregelungen „im Sinne der Richtlinie“ transparenter und einheitlicher werden. Nach der Ausnahmeregelung sind Inhalte zulässig, bei denen eine strenge Richtlinienauslegung zu einem Ergebnis führt, das nicht der Absicht der Richtlinie entspricht.
Über den Fall
Im April 2022 wurde auf der Facebook-Seite einer Gewerkschaft des Gesundheitssektors in Sri Lanka ein Bild gepostet, mit dem zu Spenden von Arzneimitteln und Medizinprodukten für das Land aufgerufen wurde. Dazu wurde ein entsprechender Link bereitgestellt.
Zu dem Zeitpunkt befand sich Sri Lanka in einer schweren politischen und finanziellen Krise, wodurch die Devisenreserven des Landes aufgebraucht waren. Folglich hatte Sri Lanka, das 85 % seines medizinischen Bedarfs importiert, keine Mittel für den Import von Medikamenten mehr. Ärzte berichteten, dass den Krankenhäusern die Arzneimittel und notwendige Verbrauchsartikel ausgingen. Sie befürchteten eine unmittelbare Katastrophe im Gesundheitswesen.
Die Meta-Teams, die während der Krise in Sri Lanka für die Risikoüberwachung zuständig waren, identifizierten den Inhalt in diesem Fall. Das Unternehmen kam zu dem Schluss, dass der Beitrag gegen den Gemeinschaftsstandard zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen verstieß. Dieser verbietet Inhalte, in denen um Medikamente gebeten wird. Es wandte jedoch eine skalierte Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ an.
Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“ lassen Inhalte zu, bei denen der Grundgedanke der Richtlinie und die Werte von Meta zu einem anderen Ergebnis führen als eine strenge Auslegung der Regeln. Skalierte Ausnahmen gelten für ganze Inhaltskategorien und nicht nur für einzelne Beiträge. Der Grundgedanke der Richtlinie zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen nennt unter anderem das „Fördern der Sicherheit“ als Ziel. Meta verwies diesen Fall an das Gremium.
Wichtige Erkenntnisse
Das Oversight Board ist der Ansicht, dass der Beitrag gegen den Gemeinschaftsstandard zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen verstößt. Allerdings war es nach Einschätzung des Gremiums angemessen, eine skalierte Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ anzuwenden, um diesen und ähnlichen Inhalt zuzulassen, und stand im Einklang mit den Werten und der menschenrechtlichen Verantwortung von Meta.
Im Zusammenhang mit der in Sri Lanka herrschenden Krise, bei der die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung in ernster Gefahr waren, entsprach die Ausnahme dem Ziel des Gemeinschaftsstandards, die „Sicherheit zu fördern“, wie auch dem Recht der Menschen auf Gesundheit. Es kann zwar Risiken mit sich bringen, Arzneimittelspenden zuzulassen, doch die Maßnahmen von Meta waren durch den akuten Bedarf in Sri Lanka gerechtfertigt.
Allerdings hält das Oversight Board es für besorgniserregend, dass die Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ laut Meta „unter Umständen“ für Inhalte gilt, die zusätzlich zum Markt Sri Lanka außerhalb Sri Lankas auf Singhalesisch gepostet werden. Meta sollte klarstellen, wo die Ausnahmen gelten. Zudem sollte das Unternehmen dafür sorgen, dass weitreichende Ausnahmen auf die ethnische und sprachliche Vielfalt der unter Umständen betroffenen Bevölkerungsgruppen Rücksicht nehmen, um eine unbeabsichtigte Diskriminierung zu vermeiden. In Sri Lanka gibt es zwei Amtssprachen: Singhalesisch und Tamilisch. Tamilisch wird vor allem von den tamilischen und muslimischen Minderheiten gesprochen.
Ferner ist das Oversight Board der Ansicht, dass Meta zur Wahrnehmung seiner menschenrechtlichen Verantwortung Maßnahmen ergreifen sollte, um den Nutzern die Bedeutung der Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ besser zu vermitteln und sicherzustellen, dass sie einheitlich angewendet wird.
Nutzer, die Inhalte melden, werden nicht benachrichtigt, wenn der Inhalt aufgrund einer Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ weiter zugelassen wird. Ebenso wenig haben Nutzer die Möglichkeit, von der Existenz der Ausnahme zu erfahren. Die Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ wird in den Gemeinschaftsstandards nicht erwähnt. Meta hat im Transparency Center auch keine Informationen dazu veröffentlicht, wie es beispielsweise bei der Ausnahmeregelung aufgrund des Nachrichtenwerts der Fall war, was zum Teil den Empfehlungen des Oversight Boards zu verdanken ist. Nicht offengelegte, willkürliche Ausnahmen von den Meta-Richtlinien sind mit der menschenrechtlichen Verantwortung von Meta nicht zu vereinbaren.
Es gibt scheinbar keine klaren Kriterien, die regeln, wann Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“ herausgegeben und wieder beendet werden. Das Oversight Board betont, wie sehr solche Kriterien dazu beitragen, dass Entscheidungen einheitlich gefällt werden, und empfiehlt Meta, sie zu veröffentlichen. Wenn Meta eine Ausnahme regelmäßig für denselben Zweck nutzt, sollte Meta prüfen, ob eine eigenständige Ausnahme von der betreffenden Richtlinie erforderlich ist, so das Oversight Board.
Die Entscheidung des Oversight Boards
Das Oversight Board bestätigt die Entscheidung von Meta, den Beitrag auf Facebook zu belassen.
Das Board empfiehlt Meta außerdem folgende Maßnahmen:
- Veröffentlichung von Informationen zu Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“ im Transparency Center, darunter die Kriterien, nach denen Meta entscheidet, ob die Ausnahme skaliert wird.
- Erläuterung in den Gemeinschaftsstandards, dass Ausnahmen gemacht werden können, wenn der Grundgedanke der Richtlinie und die Werte von Meta ein anderes Ergebnis verlangen als eine strenge Auslegung der Regeln. Hier sollte ein Link zu den Informationen über die Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ im Transparency Center hinzugefügt werden.
- Benachrichtigung von Nutzern, wenn von ihnen gemeldete Inhalte von der Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ profitieren.
- Veröffentlichung von zusammengefassten Daten im Transparency Center zu gewährten Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“, einschließlich Anzahl sowie betroffener Regionen und Sprachen.
* Fallzusammenfassungen bieten einen Überblick über den Fall und haben keinen Präzedenzwert.
Ausführliche Fallentscheidung
1. Zusammenfassung der Entscheidung
Das Oversight Board bestätigt die Entscheidung von Meta, einen Beitrag auf Facebook veröffentlicht zu lassen, in dem um Arzneimittelspenden für Sri Lanka gebeten wird. Obwohl der Inhalt einen Verstoß gegen den Meta-Gemeinschaftsstandard zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen darstellt, wurde er aufgrund einer weitreichenden Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“, die von Meta herausgegeben wurde, auf Facebook belassen. Durch diese Ausnahme waren Inhalte, die versuchen, Arzneimittel zu spenden, zu verschenken oder zu erbitten, in Sri Lanka vom 27. April bis zum 10. November 2022 erlaubt. Das Oversight Board ist der Ansicht, dass diese Ausnahme angesichts der schweren und sich verschärfenden politischen, Wirtschafts- und Gesundheitskrisen angemessen war. Zugleich fordert es jedoch Meta nachdrücklich auf, den Nutzern mehr Informationen dazu zur Verfügung zu stellen, wie die Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ angewendet wird, insbesondere in Krisenzeiten.
2. Beschreibung des Falls und Hintergrundinformationen
Im April 2022 postete ein Facebook-Nutzer auf der Facebook-Seite einer Gewerkschaft aus dem Gesundheitssektor in Sri Lanka ein Bild. Das Bild enthält einen Button mit der Aufschrift „donate“ (spenden) und einer Bildunterschrift auf Englisch, die besagt, dass durch Klicken auf den angegebenen Link jetzt Arzneimittel und Medizinprodukte an Sri Lanka gespendet werden können. Der Link in der Bildunterschrift führt zu einer Seite auf der externen Website der Gewerkschaft, die eine Krise im Gesundheitswesen von Sri Lanka beschreibt. Zudem ist zu lesen, dass Arzneimittelspenden zur Unterstützung des Gesundheitssystems benötigt werden. Die Webseite enthält außerdem Anweisungen für Spender, die unter anderem folgende Dokumente beschaffen müssen: 1) ein Schreiben vom Empfänger der gespendeten Arzneimittel, 2) eine Handelsrechnung, in der Art, Menge und Wert der Arzneimittel angegeben sind, und 3) ein gescanntes Bild der Arzneimittelkennzeichnung. Der Beitrag wurde über 80.000 Mal angesehen, weniger als 1.000 Mal geteilt und von niemandem gemeldet.
Zu dem Zeitpunkt, als der Inhalt gepostet wurde, befand sich Sri Lanka in einer schweren Finanzkrise, wodurch die Devisenreserven des Landes aufgebraucht waren. Viele Sri Lanker schlossen sich den Protesten gegen Regierungsmitglieder an, die eine Mitschuld an der Wirtschaftskrise des Landes hatten. Im Juni 2022 berichteten die Vereinten Nationen, dass etwa drei Viertel der Bevölkerung wegen der gravierenden Lebensmittelknappheit des Landes ihre Nahrungsaufnahme verringert hatten. Fünfundachtzig Prozent des medizinischen Bedarfs von Sri Lanka wird aus anderen Ländern importiert, vor allem aus Indien. Durch die Währungskrise hatte Sri Lanka nicht mehr die nötigen Gelder für den Import dieser Arzneimittel. Im April 2022 berichteten Ärzte aus ganz Sri Lanka, dass den Krankenhäusern die Arzneimittel und notwendige Verbrauchsartikel ausgingen. Sie befürchteten eine unmittelbare Katastrophe im Gesundheitswesen. Medizinische Routinebehandlungen wurden gestrichen und Ärzte rechneten mit einem exponentiellen Anstieg der Sterblichkeit. Im September 2022 erklärte sich das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Development Program, UNDP) in Sri Lanka bereit, für das Land lebenswichtige und unverzichtbare Arzneimittel zu beschaffen und zu liefern wie auch medizinischen Bedarf. Dabei arbeitete das UNDBP mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Sri Lanka zusammen und erhielt finanzielle Unterstützung vom Central Emergency Response Fund (CERF) der Vereinten Nationen.
Das Global Operations-Team von Meta identifizierte den strittigen Inhalt in diesem Fall bei einer Risikoüberwachungsmaßnahme im Zusammenhang mit der anhaltenden Krise in Sri Lanka. Dem Unternehmen zufolge werden Überwachungsmaßnahmen dieser Art in der Regel ausgehend von der Fachkompetenz des Teams und seiner Einschätzung von Situationen abseits der Plattform bei hochriskanten Ereignissen durchgeführt. Der Inhalt aus diesem Fall wurde zweimal zur weiteren Überprüfung weitergeleitet, bevor er zum Meta-Team für Content-Richtlinien gelangte.
Meta gab eine zeitlich begrenzte und skalierte Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ heraus, um diesen Beitrag sowie andere Inhalte zuzulassen, die versuchen, in Sri Lanka Arzneimittel zu spenden, zu verschenken oder zu erbitten. Meta gewährt sogenannte Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“, wenn eine strikte Anwendung des jeweiligen Gemeinschaftsstandards zu Ergebnissen führt, die nicht mit dem Grundgedanken und den Zielen der Richtlinie im Einklang stehen. Skalierte Richtlinienausnahmen sind allgemeine Ausnahmen, die auf alle Inhalte angewendet werden, die bestimmte Kriterien erfüllen. Sie können nur nach Eskalation von internen Meta-Teams herausgegeben werden. Danach werden skalierte Richtlinienausnahmen von Prüfern großer Datenmengen durchgesetzt. Die Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ wurde am 27. April 2022 für einen Zeitraum von zwei Wochen herausgegeben (gültig vom 27. April 2022 bis zum 10. Mai 2022). Die Ausnahme wurde mehrmals verlängert, nachdem sie regelmäßig überprüft und erneuert wurde.
Seit dem 10. November 2022, dem Ende der Ausnahme, überprüft Meta alle Inhalte, die versuchen, in Sri Lanka Arzneimittel zu spenden, zu verschenken oder zu erbitten, anhand der Richtlinie zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen und setzt die Richtlinie ohne die Ausnahme durch.
Meta verwies den Fall an das Oversight Board, da es sich um einen schwierigen Fall handele, bei dem es um die Abwägung der konkurrierenden Werte „Sicherheit“ und „Mitspracherecht“ gehe, und um einen bedeutenden Fall, da er die Finanzkrise in Sri Lanka betreffe, die zu vermeidbaren Todesfällen aufgrund fehlender Medikamente führen könne. Meta hat das Gremium gebeten, die Art und Weise zu bewerten, wie das Unternehmen zeitlich begrenzte, regionsspezifische Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“ von der Richtlinie über eingeschränkte Waren und Dienstleistungen macht, insbesondere in Krisen- oder Konfliktsituationen.
3. Befugnis und Wirkungsbereich des Oversight Boards
Das Board hat die Befugnis, Entscheidungen zu überprüfen, die Meta zur Überprüfung vorlegt (Satzung Artikel 2, Abschnitt 1; Artikel 2 der Geschäftsordnung, Abschnitt 2.1.1). Das Oversight Board kann Meta dazu auffordern, ihm Fälle vorzulegen.
Das Gremium kann die Entscheidung von Meta bestätigen oder aufheben (Artikel 3 der Satzung, Abschnitt 5), und seine Entscheidung ist für das Unternehmen verbindlich (Artikel 4 der Satzung). Meta muss außerdem die Umsetzbarkeit der Entscheidung des Oversight Boards in Bezug auf identische Inhalte mit parallelem Kontext auswerten (Artikel 4 der Satzung). Die Entscheidungen des Boards können Stellungnahmen zu den Richtlinien mit unverbindlichen Empfehlungen umfassen, auf die Meta antworten muss (Artikel 3 der Satzung, Abschnitt 4; Artikel 4). Wo Meta sich verpflichtet, auf Grundlage von Empfehlungen zu handeln, überwacht das Board die Umsetzung.
4. Quellen der Befugnis und Leitfäden
Das Board hat bei seiner Analyse dieses Falls folgende Standards und Präzedenzfälle berücksichtigt:
I. Entscheidungen des Oversight Boards:
Zu den relevantesten früheren Entscheidungen des Oversight Board gehören:
- „Protest-Slogan gegen die Regierung im Iran“ (2022-013-FB-UA): In diesem Fall ging es darum, wie die andere vorrangige Richtlinienausnahme, nämlich die Ausnahmeregelung für Inhalte mit hohem Nachrichtenwert, in Krisenzeiten angewendet werden darf. Das Oversight Board empfahl Meta, der Öffentlichkeit mehr Daten zu bisher gewährten Ausnahmen im Zusammenhang mit dem Nachrichtenwert zur Verfügung zu stellen sowie bekanntzugeben, wenn diese eingeführt wurden.
- „Proteste in Kolumbien“ (2021-010-FB-UA): In diesem Fall ging es um Ausnahmeregelungen aufgrund des Nachrichtenwerts. Das Oversight Board empfahl Meta, „alle Nutzer, die als unzulässig eingestufte Inhalte gemeldet haben, die jedoch aus Gründen des öffentlichen Interesses nicht von der Plattform entfernt wurden, darüber zu benachrichtigen, dass die Ausnahmeregelung aufgrund des Nachrichtenwerts auf diese Beiträge angewandt wurde. Dabei sollte auf die Erläuterung der Ausnahmeregelung aufgrund des Nachrichtenwerts des Transparency Center verwiesen werden.“
- „Sperrung des ehemaligen US-Präsidenten Trump“ (2021-001-FB-FBR): In diesem Fall ging es darum, wie Meta auf Krisen reagiert und Richtlinienausnahmen gewährt. Das Gremium empfahl Meta „eine Richtlinie zu entwickeln und zu veröffentlichen, die seine Reaktion auf Krisen oder neuartige Situationen regelt, in denen seine üblichen Prozesse einen drohenden Schaden nicht verhindern oder vermeiden würden“.
II. Die Content-Richtlinien von Meta:
Gemeinschaftsstandard zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen
Nach dem Gemeinschaftsstandard namens Eingeschränkte Waren und Dienstleistungen verbietet Meta „Versuche von Einzelpersonen, Herstellern und Händlern, bestimmte Waren und Dienstleistungen auf unserer Plattform zu kaufen, zu verkaufen, zu verlosen, zu verschenken, zu übertragen oder zu handeln“. Dazu gehören Inhalte, „mit denen versucht wird, Medikamente zu spenden oder zu verschenken“, sowie „in denen um Medikamente gebeten wird, es sei denn, die Inhalte behandeln die Erschwinglichkeit, Verfügbarkeit oder Effizienz von Medikamenten in einem medizinischen Kontext“. Dem Grundgedanken dieses Gemeinschaftsstandards nach sollen die Sicherheit gefördert und potenziell schädliche Aktivitäten verhindert werden. In diesem Gemeinschaftsstandard werden „Medikamente“ beschrieben als „Medikamente, die verschreibungspflichtig sind oder von einer medizinischen Fachkraft verabreicht werden müssen“.
Ausnahmeregelung im Sinne der Richtlinie
Meta darf auf Inhalte eine Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ anwenden, wenn der Grundgedanke der Richtlinie (einleitender Text zu jedem Gemeinschaftsstandard) und die Werte von Meta ein anderes Ergebnis verlangen als eine strenge Auslegung der Regeln (die Regeln, die im Abschnitt „Folgende Inhalte sind untersagt“ und in der Liste der unzulässigen Inhalte dargelegt sind).
In diesem Fall wandte Meta eine Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ an, um Inhalte zuzulassen, die versuchen, Medikamente in Sri Lanka zu spenden, zu verschenken oder darum zu bitten. Dies geschah aufgrund der Wirtschaftskrise und des akuten Arzneimittelbedarfs. In der Antwort von Meta an das Oversight Board gab Meta an, dass die Ausnahme für in Sri Lanka gepostete Inhalte gelte und aufgrund des „Markt-Routings“ „auch Inhalte umfassen kann, die außerhalb von Sri Lanka in Singhalesischer Sprache gepostet wurden“. Meta erwähnte nicht, dass die Ausnahme außerhalb Sri Lankas auch auf Inhalte angewendet wurde, die auf Tamilisch, der anderen Amtssprache des Landes, gepostet wurden.
Bei der Analyse des Oversight Boards wurden auch die Werte „Mitsprache“, dem das Unternehmen „höchste Priorität“ einräumt, sowie „Sicherheit“ berücksichtigt.
III. Menschenrechtliche Verantwortung von Meta
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGPs), die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet wurden, geben einen freiwilligen Rahmen für die menschenrechtliche Verantwortung von Privatunternehmen vor. Im Jahr 2021 veröffentlichte Meta seine Unternehmensrichtlinie zu Menschenrechten, in der das Unternehmen seine Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte gemäß den UN-Leitprinzipien bekräftigte.
Das Board hat bei seiner Analyse der menschenrechtlichen Verantwortung von Meta in diesem Fall folgende internationale Standards berücksichtigt:
- Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung: Artikel 19, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte ( ICCPR), Allgemeine Bemerkung Nr. 34, Menschenrechtsausschuss, 2011; Berichte des UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung: A/HRC/38/35 (2018) und A/74/486 (2019).
- Das Recht auf Leben: Artikel 6, ICCPR.
- Das Recht auf Gesundheit: Artikel 12, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ( ICESCR); Allgemeine Bemerkung Nr. 14 des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (2000).
5. Einreichungen der Nutzer
Der Verfasser des Beitrags wurde über die Überprüfung durch das Oversight Board informiert und erhielt die Möglichkeit, eine Stellungnahme für das Gremium einzureichen. Der Nutzer reichte keine Stellungnahme ein.
6. Einreichungen von Meta
Meta erklärte dem Oversight Board, dass die Gemeinschaftsstandards zwar keine Inhalte zulassen, die um Medikamente bitten, das Unternehmen jedoch zu dem Schluss kam, dass der Bedarf an „Medikamenten, der durch eine Wirtschaftskrise in Sri Lanka ausgelöst wurde, eine Ausnahme im Rahmen des Grundgedankens der Richtlinie zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen rechtfertigte“. Der Grundgedanke beschreibt das Ziel dieser Richtlinie wie folgt: „[u]m die Sicherheit zu fördern und potenziell schädliche Aktivitäten zu verhindern“. Ferner erklärte Meta, dass die Entscheidung, eine skalierte Ausnahme herauszugeben, „besonders herausfordernd“ war, da Meta „die Bedürfnisse der Sri Lanker während einer Krise gegen die Gefahren abwägen musste, dass Menschen potenziell schädliche Medikamente [auf den Plattformen des Unternehmens] teilen und austauschen“. Zudem gab Meta an, dass in den meisten Ländern, darunter auch in Sri Lanka, „strenge Gesetze für den Arzneimittelvertrieb gelten, die den Verkauf, Transport oder Transfer von Betäubungsmitteln weitgehend unter Strafe stellen“. Das Unternehmen behauptet jedoch, seine Entscheidung zur Herausgabe einer Ausnahme im Sinne der Richtlinie habe aufgrund der Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der Arzneimittelknappheit in Sri Lanka in diesem Fall auch das legitime Ziel der Förderung der Sicherheit der Nutzer und den Schutz der öffentlichen Gesundheit unterstützt.
Meta ist davon überzeugt, dass seine Entscheidung mit seinen Werten sowie den internationalen Menschenrechtsprinzipien zum Schutz der öffentlichen Gesundheit im Einklang steht. Meta nennt Beispiele für andere Ausnahmen, die für Medikamentenspenden gemacht wurden, darunter : (a) eine dreimonatige Ausnahme in Kuba 2022 wegen akuten Arzneimittelmangels infolge einer Wirtschaftskrise; (b) eine neunmonatige Ausnahme im Libanon 2021 wegen akuten Mangels und Unbezahlbarkeit von Medikamenten durch eine Wirtschaftskrise und (c) eine weiterhin bestehende Ausnahme in der Ukraine seit dem 27. Februar 2022 wegen Lieferkettenunterbrechungen infolge der russischen Invasion.
Meta hat nach eigenen Angaben auch Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“ herausgegeben, die auf Medikamente und Medizinprodukte im Zusammenhang mit COVID-19 beschränkt waren, insbesondere „Zulassen von Inhalten zu Spenden und Spendenaufrufen für medizinischen Sauerstoff in Afghanistan (ein Monat), Indonesien (ein Monat) und Myanmar (fünf Monate) sowie von Inhalten, die Spenden für Remdesivir, Fabiflu und Tocilizumab in Indien (ein Monat) und Nepal (zwei Wochen) anbieten oder dazu aufrufen“. Ferner erklärte Meta, dass das Unternehmen in jeder Situation auf „unabhängige Berichterstattung zur Bestätigung der Krise“ zurückgegriffen habe.
In seinen Antworten auf die Fragen des Oversight Boards erläuterte Meta, dass es je nach Art der Richtlinie und dem Hintergrund der Krise unterschiedliche Kriterien anwendet, um in Krisensituationen zu entscheiden, ob eine weitreichende Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ herauszugeben ist. Das Unternehmen ergänzte, dass seine Entscheidungen in der Regel auf den Angaben interner Teams beruhen und in einigen Fällen auch auf denen externer Stakeholder. In diesem Fall wurde die Entscheidung Meta zufolge durch das Bestehen einer „gut belegten Krise“ beeinflusst, einschließlich „Berichterstattung und Wirtschaftsanalysen“ zur Arzneimittelknappheit. Meta berücksichtigte, dass „angesehene medizinische Instanzen auf den Bedarf an Medikamenten hinweisen“.
Ferner gab Meta als Antwort auf die Fragen des Oversight Boards an, in den letzten drei Jahren sei nur eine Minderheit der vom Unternehmen herausgegebenen Ausnahmen skaliert gewesen, wovon nur ein kleiner Anteil mit der Richtlinie zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen zusammengehangen habe. Richtlinienausnahmen können nur „nach Eskalation“ von internen Meta-Teams eingeführt werden. Skalierte Richtlinienausnahmen sind allgemeine Ausnahmen, die auf alle Inhalte angewendet werden, die bei der ersten Überprüfung durch Prüfer großer Datenmengen bestimmte Kriterien erfüllen. Nicht skalierte Ausnahmen beziehen sich auf einzelne Beiträge.
Das Board stellte Meta zu diesem Fall neun schriftliche Fragen. Das waren Fragen zur Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ in Sri Lanka, dem Krisenprotokoll von Meta und der allgemeinen Herangehensweise von Meta beim Initiieren und Beenden von Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“. Meta beantwortete alle Fragen in vollem Umfang.
7. Öffentliche Kommentare
Das Oversight Board hat zu diesem Fall drei öffentliche Kommentare erhalten. Zwei Kommentare stammten aus den USA und Kanada und einer aus Lateinamerika oder der Karibik.
Die Kommentare betrafen die folgenden Themen: die Risiken im Zusammenhang mit der Annahme von Arzneimittelspenden, der Schaden, der entsteht, wenn Meta die Koordination von Arzneimittelspendenaufrufen auf seinen Plattformen verhindert, und die Notwendigkeit eindeutiger, die Menschenrechte respektierender Kriterien für die Herausgabe von Richtlinienausnahmen durch Meta.
Die öffentlichen Kommentare, die zu diesem Fall eingereicht wurden, können hier eingesehen werden.
8. Analyse des Oversight Boards
Das Oversight Board hat diesen Fall ausgewählt, weil die Entscheidung von Meta, in Krisensituationen Ausnahmen für Arzneimittelspenden herauszugeben, gravierende Auswirkungen auf den Zugang der Menschen zu Gesundheit und Informationen über Gesundheitskrisen in den betroffenen Ländern hat. Der Fall bietet dem Oversight Board außerdem Gelegenheit zu bewerten, wie Meta bei Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“ sowie bei den länderspezifischen Anwendungen seiner Regeln vorgeht, und diesbezügliche Empfehlungen herauszugeben. Das Gremium untersuchte, ob dieser Inhalt entfernt werden sollte, indem es die Inhaltsrichtlinien, die menschenrechtliche Verantwortung und die Werte von Meta analysierte. Zudem analysierte das Oversight Board die Auswirkungen dieses Falls auf die allgemeine Herangehensweise von Meta an Content-Governance.
8.1 Einhaltung der Content-Richtlinien von Meta
Das Oversight Board stellt fest, dass der Inhalt in diesem Fall gegen das im Gemeinschaftsstandard zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen enthaltene Verbot von Inhalten verstößt, in denen „um Medikamente gebeten wird“. Allerdings ist das Gremium der Ansicht, dass die Herausgabe einer weitreichenden Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ angemessen war, damit dieser Beitrag sowie ähnliche Inhalte während einer dringenden Notlage in Sri Lanka auf Facebook veröffentlicht bleiben konnten.
I. Inhaltsregeln
Die Meta-Richtlinie zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen verbietet Inhalte, „mit denen versucht wird, Medikamente zu spenden oder zu verschenken“, sowie Beiträge, in denen um Medikamente gebeten wird, „es sei denn, die Inhalte behandeln die Erschwinglichkeit, Verfügbarkeit oder Effizienz von Medikamenten in einem medizinischen Kontext“.
Das Oversight Board gibt zu bedenken, dass der Inhalt in diesem Fall dazu diente, Spenden zu koordinieren. Mit dem Inhalt selbst wird nicht versucht, „Medikamente zu spenden oder zu verschenken“, sondern die Menschen werden aufgerufen, medizinischen Bedarf zu spenden. Aus diesem Grund ist das Oversight Board der Ansicht, dass im Inhalt „um Medikamente gebeten wird“.
In den internen Richtlinien von Meta für Content-Moderatoren wird ferner klargestellt, dass das Behandeln von „Erschwinglichkeit“ bedeutet, Preisnachlässe oder Angebote zu erwähnen (Beispiel: „5 USD Rabatt auf Rezept“), den Wert von Generika und Markenversionen von Medikamenten zu vergleichen oder den Preis von Impfstoffen anzugeben. Zudem könnten Inhalte, in denen es im medizinischen Kontext um Verfügbarkeit geht, den Anschein von Empfehlungen für den Umgang mit einer Erkrankung erwecken (Beispiel: „Wenn Sie Probleme mit Allergien haben, besorgen Sie sich Methylprednisolon bei Apotheke ABC.“). Der Inhalt wurde in einem Zusammenhang gepostet, in dem die Bezahlbarkeit und Verfügbarkeit von Medikamenten in Sri Lanka gefährdet waren. Allerdings entspricht der Inhalt nach Einschätzung des Oversight Boards nicht den Beispielen für das Behandeln von Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit, die in den internen Richtlinien von Meta genannt werden. Daher verstößt er gegen den Gemeinschaftsstandard. Das Oversight Board merkt an, dass diese Beispiele nicht Bestandteil der öffentlich zugänglichen Formulierungen der Meta-Richtlinie zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen sind.
Laut Meta kann eine Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ gewährt werden, wenn der Grundgedanke des jeweiligen Gemeinschaftsstandards und die Werte von Meta ein anderes Ergebnis verlangen als eine wörtliche Auslegung der Regeln. Die Richtlinie zu einschränkten Waren und Dienstleistungen verfolgt das Ziel, „die Sicherheit zu fördern und potenziell schädliche Aktivitäten zu verhindern“. Analog dazu heißt es unter dem Wert „Sicherheit“, dass Meta „Inhalte [entfernt], die zu einem Risiko für die physische Sicherheit von Personen beitragen könnten“.
Sicherheit erfordert je nach Kontext unterschiedliche Überlegungen. In Sri Lanka herrschte zu dem Zeitpunkt eine akute Krise wegen Arzneimittelknappheit, was ein gravierendes Sicherheitsrisiko darstellte. Arzneimittelspenden sind insbesondere in Krisenzeiten jedoch mit ernsten Sicherheitsbedenken behaftet. Die WHO warnt, dass gespendete Medikamente unter Umständen abgelaufen sind, falsch gelagert wurden oder für Länder, die bereits unter einer Krise leiden, kostspieligen Überprüfungs- und Lagerungsaufwand verursachen (Weltgesundheitsorganisation, Guidelines for medicine donations, Seite 6). Auch das sollte Meta bei der Gewährung von Ausnahmen von der Richtlinie zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen berücksichtigen. Wenn Nutzer auf Meta-Plattformen potenziell schädliche Medikamente teilen und austauschen dürfen, nutzen diese sie unter Umständen für illegale oder gefährliche Zwecke.
Trotz dieser berechtigten Bedenken ist das Oversight Board der Ansicht, dass die Entscheidung von Meta, eine weitreichende Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ herauszugeben, um Inhalte zuzulassen, mit denen versucht wird, Medikamente in Sri Lanka zu spenden, zu verschenken oder um sie zu bitten, angesichts der Wirtschaftskrise und dem Mangel an Medizinbedarf in dem Land gerechtfertigt ist. In einer schweren Wirtschaftskrise sollte der dringendere Bedarf Vorrang haben, sodass ein Mindestzugang der Menschen zur Gesundheitsversorgung gewährleistet ist. Bedenken hinsichtlich der Lagerung von Arzneimitteln sowie deren Missbrauch kann von anderen verantwortlichen Parteien entgegengewirkt werden, etwa den örtlichen Behörden und Organisationen, die an der Medikamentenverbreitung beteiligt sind, sofern sie von Meta ordnungsgemäß über die Richtlinienausnahme informiert werden.
II. Durchsetzungsmaßnahmen
Als Antwort auf eine der Fragen des Oversight Boards erläuterte Meta, dass an einer Entscheidung zur Gewährung einer Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ sowie an einer Entscheidung, eine solche Ausnahme zu beenden, diverse interne Teams beteiligt sein können. Dazu gehören Teams mit Fachwissen über Sicherheit, Menschenrechte und die jeweilige Region. Ist eine Ausnahme zeitlich begrenzt, überprüft Meta sie regelmäßig und entscheidet, ob sie verlängert oder beendet wird. Laut Meta wurde die Ausnahme in diesem Fall am 10. November 2022 beendet, nachdem die internen Teams des Unternehmens mitgeteilt hatten, dass die „medizinische Krise in Sri Lanka so weit nachgelassen hat, dass das Risiko eines potenziellen Missbrauchs durch unbehinderte Aufrufe zu Arzneimittelspenden auf Facebook größer als die verbleibenden Vorteile ist“. Nachdem das Oversight Board eine Folgefrage gestellt hatte, erläuterte Meta Folgendes:
Es haben sich zwei Dinge ereignet, wodurch sich die Krise offenbar abgeschwächt hat: (i) neue Medikamentenspenden von multilateralen Spenderagenturen, NGOs und Regierungen, wodurch der Mangel verringert wurde, und (ii) eine neue Übergangsregierung hat den Ausgaben für die Beschaffung unverzichtbarer Arzneimittel erneut Priorität eingeräumt. Darüber hinaus haben wir weitere positive Entwicklungen beobachtet, darunter örtliche Krankenhäuser, die ein zentrales System für die Koordination von Medizinbedarf eingerichtet haben, sowie neue Kreditlinien von internationalen Agenturen und Indien, die teilweise ausdrücklich für die Arzneimittelbeschaffung vorgesehen sind.
Auf eine andere Frage des Oversight Boards antwortete Meta wie folgt:
Die Richtlinienausnahme galt ausschließlich für den Markt Sri Lanka. Wir haben sie nicht auf Beiträge außerhalb dieses Markts ausgeweitet. Der Markt Sri Lanka umfasst Inhalte, die in Sri Lanka gepostet wurden. Aufgrund unseres Markt-Routings können dazu allerdings auch Inhalte gehören, die außerhalb von Sri Lanka auf Singhalesisch gepostet werden.
Das Oversight Board merkt an, dass Meta es im Unklaren lässt, ob die Ausnahme tatsächlich auch außerhalb von Sri Lanka angewendet wurde. Das Gremium empfiehlt dem Unternehmen, seine Durchsetzungssysteme und -verfahren zu überprüfen, damit Meta besser in der Lage ist, die Auswirkungen der Ausnahme vorab einzuschätzen. Ferner bemerkte das Oversight Board, dass Meta die Anwendung dieser Ausnahme offenbar auf den Markt Sri Lanka und die Sprache Singhalesisch beschränkt hat. Sri Lanka hat zwei Amtssprachen, Singhalesisch und Tamilisch. Tamilisch ist im Land und in der Diaspora zudem weit verbreitet und wird in erster Linie von ethnischen Minderheiten, den Tamilen und Muslimen, gesprochen. Weitreichende Ausnahmen sollten auf die ethnische und sprachliche Vielfalt der unter Umständen betroffenen Bevölkerungsgruppen Rücksicht nehmen, um eine unbeabsichtigte Diskriminierung zu vermeiden.
III. Transparenz
Das Oversight Board gibt zu bedenken, dass Meta weder im Transparency Center noch in den Gemeinschaftsstandards Informationen zur Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ veröffentlicht hat. Nutzer würden von einer Seite profitieren, auf der die Kriterien dargelegt werden, nach denen Meta entscheidet, ob Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“ gewährt und wann sie skaliert werden. Darüber hinaus sollte Meta Beispiele für Inhalte veröffentlichen, die von dieser Ausnahme profitiert haben. Schließlich sollte das Unternehmen im Transparency Center eine Liste aller Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“ bereitstellen, die es im großen Umfang herausgegeben hat, einschließlich Erläuterungen dazu, warum sie gewährt bzw. beendet wurden. Diese Seite im Transparency Center sollte außerdem zusammengefasste Daten zu den Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“ enthalten, darunter die Anzahl der Fälle, in denen sie herausgegeben wurden, sowie die betroffenen Regionen und/oder Sprachen. Das wäre ähnlich wie die aktuelle Vorgehensweise von Meta bei der Ausnahme aufgrund des Nachrichtenwerts. Diese wurde durch Maßnahmen, die das Unternehmen auf Empfehlungen des Oversight Boards hin ergriffen hat, weiterentwickelt und erheblich verbessert. Dies ist besonders deswegen wichtig, weil es sich bei der Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“, wie bei der Ausnahme aufgrund des Nachrichtenwerts auch, um eine allgemeine Ausnahme handelt, die für alle Content-Richtlinien bei Facebook und Instagram gilt.
8.2 Erfüllung der menschenrechtlichen Verantwortung von Meta
Das Oversight Board ist der Ansicht, dass es im Einklang mit Metas menschenrechtlicher Verantwortung stehe, den Inhalt auf der Plattform zu belassen. Meta hat sich zur Wahrung der Menschenrechte gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) verpflichtet. Seine Unternehmensrichtlinie zu Menschenrechten besagt, dass es Teil dieser Verpflichtung ist, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) zu respektieren.
In die Entscheidung von Meta zu einer Ausnahme floss außerdem die Sorge um das Recht der Menschen auf Gesundheit und Leben ein. Zudem merkt das Oversight Board an, dass der Zugang zu gesundheitsbezogenen Informationen in Bezug auf die freie Meinungsäußerung besonders wichtig ist (A/HRC/44/49, Abs. 6). Diese Rechte waren in Sri Lanka angesichts der schweren politischen und wirtschaftlichen Krise gefährdet, wodurch der Zugang zu Medizinbedarf stark eingeschränkt war.
Meinungsfreiheit (Artikel 19 ICCPR)
Der Geltungsbereich des Rechts auf Meinungsfreiheit ist umfassend. Artikel 19, Abs. 2 des ICCPR sieht für die Meinungsäußerung einen stärkeren Schutz vor, darunter auch zu öffentlichen Angelegenheiten (Allgemeine Bemerkung Nr. 34, Abs. 11). Die Meinungsäußerung kann während einer Gesundheitskrise von besonderer Bedeutung sein, da sie Angelegenheiten von enormer öffentlicher Wichtigkeit betrifft. Der UN-Sonderberichterstatter zur Meinungs- und Ausdrucksfreiheit betonte, dass „der freie Informationsfluss, der nicht durch Drohungen und Einschüchterung und Strafen behindert wird, Leben und Gesundheit schützt sowie kritische Diskussionen und Entscheidungsprozesse zu sozialen, wirtschaftlichen, politischen und anderen Richtlinienthemen ermöglicht und fördert“ (A/HRC/44/49). In diesem Fall diente der Inhalt der Koordination von Maßnahmen zur Bekämpfung von Risiken für das Recht der Menschen auf Gesundheit und Leben in Sri Lanka, die durch eine schwere Wirtschaftskrise hervorgerufen wurden.
In Fällen, in denen Regierungen das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken, müssen die Anforderungen der Gesetzmäßigkeit, des rechtmäßigen Ziels und der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit erfüllt werden (Artikel 19, Absatz 3 ICCPR). Diese Anforderungen werden häufig auch als „dreiteilige Prüfung“ oder „drei Merkmale“ bezeichnet. Das Gremium nutzt diesen Ansatz, um Metas freiwillige Verpflichtung zu den Menschenrechten zu bewerten, sowohl in Bezug auf die jeweilige Inhaltsentscheidung als auch darauf, was dies über die grundsätzlichere Herangehensweise von Meta an Content-Governance aussagt. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit stellte fest, dass Unternehmen, obgleich sie „nicht dieselben Verpflichtungen wie Regierungen haben, [...] dennoch eine derartige Wirkung haben, dass sie dieselben Arten von Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit ihrer Nutzer prüfen müssen“ (A/74/486, Abs. 41). In diesem Fall wandte das Oversight Board die drei Merkmale auf die relevanten Regeln von Meta im Rahmen des Gemeinschaftsstandards zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen sowie die übergeordnete Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ an.
I. Gesetzmäßigkeit (Klarheit und Zugänglichkeit der Regeln)
Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit verlangt, dass von staatlicher Seite zur Einschränkung der freien Meinungsäußerung eingesetzte Regeln klar verständlich und frei einsehbar sind (Allgemeine Bemerkung Nr. 34, Absatz 25). Eine mangelnde Genauigkeit kann zur subjektiven Auslegung von Regeln und ihrer willkürlichen Durchsetzung führen. Die Betroffenen müssen über ausreichend Informationen verfügen, um zu entscheiden, ob und wie ihre Meinungsäußerung möglicherweise eingeschränkt ist, damit sie ihr Verhalten entsprechend anpassen können. In einem Bericht von 2018 zum Thema Content-Moderation sowie in den Standards zu Gesetzmäßigkeit in Artikel 19 des ICCPR betonte der UN-Sonderberichterstatter zur Meinungs- und Ausdrucksfreiheit die Notwendigkeit von „Klarheit und Genauigkeit“ in Regeln, die für Online-Meinungsäußerungen gelten (A/HRC/38/35, Abs. 46). Für die Facebook-Content-Regeln von Meta bedeutet das, dass es für Nutzer ersichtlich und verständlich sein muss, was erlaubt bzw. verboten ist. Das Oversight Board kam zu dem Schluss, dass zwar das Verbot von Inhalten, „in denen um Medikamente gebeten wird“, durch Meta für Nutzer nachvollziehbar ist, jedoch Ausnahmen davon, einschließlich der Regeln, die für Ausnahmen „im Sinne der Richtlinien“ gelten, für die Nutzer nicht hinreichend klar und zugänglich sind. Da Einschränkungen von Rechten klar sein müssen, sollten auch Ausnahmen von diesen Einschränkungen für die Nutzer so klar sein, dass sie verstehen, was sie posten dürfen und was nicht. Das Versäumnis, eine Ausnahme, die mehr Meinungsäußerungen zulässt, hinreichend zu artikulieren, erfüllt zwar nicht den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit, untergräbt aber auch in Anbetracht der Situation in Sri Lanka zum Zeitpunkt der Anwendung nicht die Anwendung dieser Ausnahme in diesem Fall.
Das Oversight Board weist darauf hin, dass Meta im öffentlich zugänglichen Text der Richtlinie zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen keine ausreichenden Informationen dazu bereitstellt, wie die Ausnahme auszulegen ist, die Inhalte zulässt, welche „die Erschwinglichkeit, Verfügbarkeit oder Effizienz von Medikamenten in einem medizinischen Kontext“ behandeln. Die internen Richtlinien von Meta für Content-Moderatoren enthalten diesbezügliche Beispiele. Das Oversight Board zeigt sich angesichts des Mangels an Klarheit bei diesen Ausnahmen besorgt, da die Nutzer wissen müssen, was sie posten dürfen, ohne gegen die Regeln zu verstoßen. Meta sollte Nutzern eindeutigere Leitlinien dazu an die Hand geben, wie das Unternehmen seine Content-Richtlinien auslegt. Dabei sollte es Beispiele nennen, die seinen internen Leitlinien entsprechen.
Das Oversight Board weißt außerdem darauf hin, dass die Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ in den Gemeinschaftsstandards nirgends erwähnt wird. In den Facebook-Gemeinschaftsstandards wird nicht erläutert, dass das Unternehmen gelegentlich in bestimmten Regionen oder Ländern weitreichende, kurzfristige Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“ von seinen Regeln gewährt. Nutzer haben derzeit keine Möglichkeit, von der Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ oder ihrer Anwendung auf alle Gemeinschaftsstandards zu erfahren, da es keine öffentliche Erklärung dazu gibt. Nicht offengelegte, willkürliche Ausnahmen von den Meta-Richtlinien sind mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit nicht zu vereinbaren. In einer der Antworten auf Fragen des Oversight Boards erläuterte Meta, dass das Unternehmen zu Beginn der Krise in Sri Lanka noch nicht sein Krisenrichtlinienprotokoll eingeführt hatte, dass jedoch für künftige Krisen „die Ausnahme für Inhalte, mit denen in von Konflikten geprägten Zeiten Medikamente gefordert, gespendet oder verschenkt werden, einer der Richtlinienhebel ist, [...] die im Protokoll dokumentiert sind“. Allerdings stellt das Oversight Board in seinen Interaktionen mit Meta den Mangel an klaren Kriterien und Protokollen (z. B. Rücksprache mit örtlichen Behörden und externen Stakeholdern) für die Anwendung dieser Ausnahmen fest. Das Gremium betont, wie wichtig es ist, dass die Anwendung von Ausnahmen anhand objektiver Kriterien erfolgt, sodass einheitliche Entscheidungen darüber getroffen werden, wann sie gewährt und wann sie beendet werden. Daher empfiehlt das Oversight Board Meta dringend, Informationen zur Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ sowie die Kriterien zu veröffentlichen, die vom Unternehmen bei der Anwendung auf alle Gemeinschaftsstandards verwendet werden.
Das Gremium erkennt an, dass es bei der Moderation großer Content-Mengen auf globaler Ebene notwendig ist, über eine „alles abdeckende“ Ausnahme zu verfügen, die angewendet werden kann, um eindeutige Ungerechtigkeiten zu verhindern. Die Kriterien, nach denen entschieden wird, wann eine solche Ausnahme angezeigt ist, sollten jedoch öffentlich dargelegt werden. Wenn eine solche Ausnahme wiederholt auf dieselbe Weise eingesetzt wird, wie Meta es gelegentlich bei Arzneimittelspenden in Krisenzeiten getan hat, sollte das Unternehmen zudem sorgfältig prüfen, ob dies nicht in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich als Ausnahme vorgesehen sein sollte.
Schließlich werden Nutzer, die Inhalte melden, nicht benachrichtigt, wenn von ihnen gemeldete Inhalte von einer Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ profitieren. Meta bestätigte in seinen Antworten an das Oversight Board, dass das Unternehmen „Nutzer bei weitreichenden Richtlinienausnahmen nicht direkt informiert“. In seiner Entscheidung im Fall „Proteste in Kolumbien“ (2021-010-UA) empfahl das Oversight Board Meta, Nutzer, die unzulässige Inhalte meldeten, dann zu benachrichtigen, wenn der Inhalt aufgrund einer Ausnahme im Zusammenhang mit dem Nachrichtenwert auf den Plattformen des Unternehmens belassen wurde. Meta prüft noch, ob diese Empfehlung umgesetzt wird. Dementsprechend würden die Nutzer besser verstehen, was eine solche Ausnahme umfasst und warum Inhalte, die scheinbar gegen eine Richtlinie verstoßen, weiterhin auf der Plattform verfügbar sind, sofern Nutzer benachrichtigt werden, die Inhalte gemeldet haben, welche von einer Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ profitieren.
II. Legitimes Ziel
Artikel 19 des ICCPR besagt, dass Regierungen, die die Meinungsäußerung einschränken, dies nur zur Förderung legitimer Ziele tun dürfen, die wie folgt lauten: „die Achtung der Rechte oder des Ansehens anderer ... [und] der Schutz der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung (ordre public) oder der öffentlichen Gesundheit und Moral.“
Das grundsätzliche Verbot von Inhalten, „mit denen versucht wird, Medikamente zu spenden oder zu verschenken“ und „um sie zu bitten“, durch Meta dient dazu, die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Gesundheit (Art. 19, Abs. 3, ICCPR) sowie das Recht anderer auf Gesundheit (Art. 12, ICESCR) und auf Leben (Art. 6, ICCPR) zu schützen, was alles legitime Ziele sind. In der Begründung für die Entscheidung erklärte Meta, dass „dieser Inhalt den illegalen Transfer von Betäubungsmitteln oder den Handel mit Medikamenten an Nutzer fördern könnte, die keine Verschreibung oder Anweisungen von einer medizinischen Fachkraft besitzen“. Dies entspricht dem Grundgedanken von Meta in der Einleitung der Richtlinie zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen, wo das Ziel lautet, „die Sicherheit zu fördern und potenziell schädliche Aktivitäten zu verhindern“.
III. Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
Der Grundsatz der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit verlangt, dass Einschränkungen der Meinungsfreiheit „dazu geeignet sein müssen, ihre Schutzfunktion zu erfüllen, die am wenigsten einschneidenden Instrumente unter denjenigen sein müssen, die ihre Schutzfunktion erfüllen können [und] verhältnismäßig zu den zu schützenden Interessen sein müssen“ (Allgemeine Bemerkung Nr. 34, Absatz 34).
Die Anwendung der Richtlinie zu eingeschränkten Waren und Dienstleistungen in diesem Fall wäre angesichts der schweren politischen und wirtschaftlichen Krise in Sri Lanka, die den Zugang von Sri Lankern zu Medikamenten behinderte und so ihr Recht auf Gesundheit und Leben gefährdete, keine verhältnismäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit gewesen. Die Entscheidung von Meta, eine Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ zu gewähren, schützte hingegen das Recht der Sri Lanker auf Leben und Gesundheit während dieser Krise.
9. Entscheidung des Oversight Boards
Das Oversight Board bestätigt die Entscheidung von Meta, den Inhalt veröffentlicht zu lassen.
10. Stellungnahme zu den Richtlinien
A. Content-Richtlinie
1. Um den Nutzern mehr Klarheit zu bieten, sollte Meta auf der Landing Page der Gemeinschaftsstandards genau wie bei der Ausnahme aufgrund des Nachrichtenwerts erläutern, dass Ausnahmen von den Gemeinschaftsstandards gemacht werden können, wenn der Grundgedanke der Richtlinie sowie die Werte von Meta ein anderes Ergebnis verlangen als eine strenge Auslegung der Regeln. Das Unternehmen sollte einen Link zu einer Transparency Center-Seite bereitstellen, auf der Informationen zu der Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ zu finden sind. Das Oversight Board wird diese Empfehlung als umgesetzt betrachten, sobald den Gemeinschaftsstandards eine Erklärung hinzugefügt wurde.
B. Durchsetzung
2. Um Nutzern mehr Gewissheit zu geben, sollte Meta es kommunizieren, wenn gemeldete Inhalte von einer Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ profitieren. Im Einklang mit den aktuellen Bemühungen von Meta, seine Nutzerbenachrichtigungssysteme zu überprüfen, wie in der Antwort auf die Empfehlung des Oversight Boards im Fall „Proteste in Kolumbien“ (2021-010-FB-UA) dargelegt, sollte Meta alle Nutzer benachrichtigen, die Inhalte gemeldet haben, die als unzulässig bewertet wurden, jedoch auf der Plattform belassen wurden, weil eine Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ auf den Beitrag angewendet wurde. Die Benachrichtigung sollte einen Link zu einer Transparency Center-Seite enthalten, auf der Informationen zu der Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ zu finden sind. Das Oversight Board wird diese Empfehlung als umgesetzt betrachten, wenn Meta das in dieser Empfehlung beschriebene Benachrichtigungsprotokoll einführt.
C. Transparenz
3. Im Einklang mit den Empfehlungen fünf und sechs des Oversight Boards im Fall „Protest-Slogan gegen die Regierung im Iran“ (2022-013-FB-UA) erklärt das Gremium, dass Meta im Transparency Center Informationen zur Ausnahme „im Sinne der Richtlinie“ veröffentlichen sollte, ähnlich wie die Informationen, die das Unternehmen zur Ausnahme aufgrund des Nachrichtengehalts veröffentlicht hat. Im Transparency Center sollte Meta: (i) erläutern, dass Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“ weitreichend oder stark begrenzt sein können, (ii) Beispiele für Inhalte veröffentlichen, die von dieser Ausnahme profitiert haben, (iii) Kriterien nennen, nach denen Meta entscheidet, wann Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“ skaliert werden, und (iv) eine Liste aller Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“ bereitstellen, die Meta in den letzten drei Jahren im großen Umfang herausgegeben hat, inklusive Erläuterungen, warum sich Meta jeweils für die Gewährung bzw. Beendigung entschieden hat. Meta sollte diese Liste aktualisieren, sobald neue Ausnahmen gewährt werden. Das Board wird diese Empfehlung als umgesetzt betrachten, wenn Meta diese Informationen im Transparency Center veröffentlicht.
4. Im Einklang mit den Empfehlungen fünf und sechs des Oversight Boards im Fall „Protest-Slogan gegen die Regierung im Iran“ (2022-013-FB-UA) erklärt das Gremium, dass Meta im Transparency Center zusammengefasste Daten zu gewährten Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“ öffentlich teilen sollte, einschließlich der Anzahl der Fälle, in denen sie gewährt wurden, sowie der betroffenen Regionen und/oder Sprachen. Meta sollte diese Informationen aktualisieren, sobald neue Ausnahmen „im Sinne der Richtlinie“ gewährt werden. Das Board wird diese Empfehlung als umgesetzt betrachten, wenn Meta diese Informationen im Transparency Center veröffentlicht.
* Anmerkung zur Vorgehensweise:
Die Entscheidungen des Oversight Boards werden von einem Panel aus fünf Mitgliedern vorbereitet und von einer Mehrheit des Boards bestätigt. Entscheidungen des Gremiums geben nicht zwangsläufig die persönliche Meinung aller Mitglieder wieder.
Für diese Fallentscheidung wurde eine unabhängige Studie vom Gremium in Auftrag gegeben. Das Gremium wurde von einem unabhängigen Forschungsinstitut mit Sitz an der Universität Göteborg unterstützt, das mit einem Team aus über 50 Sozialwissenschaftlern auf sechs Kontinenten sowie mehr als 3.200 Länderexperten aus der ganzen Welt zusammenarbeitet. Weitere Unterstützung erhielt das Gremium durch Duco Advisors, eine Beratungsfirma mit Schwerpunkt auf die Schnittstelle zwischen Geopolitik, Vertrauen, Sicherheit und Technologie. Memetica, eine Organisation, die Open-Source-Forschung zu Trends in sozialen Medien betreibt, führte ebenfalls Analysen durch.
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